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Supreme Court vs. Wahlkampfreform: Bald freie Fahrt für Mega-Spender?

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Wenn es nach der aktuellen Stimmung im Supreme Court geht, könnten bald wieder Champagnerkorken in den Vorstandsetagen der Super-PACs knallen: Eine 24 Jahre alte Regel, die es Parteien verbietet, nach Belieben mit Kandidaten zu kooperieren und dafür riesige Geldsummen auszugeben, wackelt bedenklich – und das dank eines alten Bekannten: JD Vance, mittlerweile Vizepräsident und Vollzeit-Kampagnen-Geld-Rebellenführer.

Was steht zur Debatte?

Es geht um eine Regel von 2001, die verhindern soll, dass Milliardäre ihre Millionen nicht direkt an Kandidaten weiterreichen, sondern einfach den Umweg über die Partei nehmen. So à la: „Ich will dir kein Geld geben, aber wie praktisch, dass deine Partei gerade eine Werbekampagne für dich plant!“

Diese Regel könnte bald Geschichte sein. Denn wie der republikanische Anwaltstrupp dem Gericht erklärte: „Dieser 5:4-Fehlgriff war von Anfang an Quatsch – jetzt ist es Zeit für den Shredder.“

JD Vance: Vom Senator zum Spendensheriff

Vance begann diese juristische Mission bereits 2022, damals noch als Senatskandidat. Jetzt, als Vizepräsident unter Donald Trump 2.0, hat er den Turbo eingelegt. Zusammen mit dem National Republican Senatorial Committee fordert er: Koordination ohne Limit!

Demokraten: „Habt ihr alle aus 1974 nichts gelernt?“

Demokraten (und wahrscheinlich auch einige Historiker) erinnern sich an die guten alten Skandale – Watergate zum Beispiel. Aus genau diesem Grund hatte man damals solche Begrenzungen eingeführt. Ex-Senator Russ Feingold nennt Vances Vorstoß daher einen weiteren Schritt „in Richtung Wahlkampffinanzierung à la Wildwest – nur mit mehr Nullen auf den Schecks.“

Supreme Court: To regulate or not to regulate…

Die Richter könnten aber auch einen eleganten Rückzieher machen. Die Regierung unter Trump verteidigt die Regel nämlich nicht mehr aktiv (Überraschung), und ein vom Gericht eingesetzter Ersatzanwalt schlug vor, das Ganze einfach unter den Teppich zu kehren. Motto: „Wenn es eh keiner durchsetzt, müssen wir auch nix dazu sagen.“

Doch falls die Richter Lust auf ein bisschen Rechtsgeschichte haben, könnten sie – wie der Wahlrechtsexperte Rick Hasen sagt – entweder schrittweise den Damm weiter aufweichen oder gleich den gesamten Staudamm wegsprengen.

Die GOP-Logik: „Wir haben’s eh anders gemeint.“

Übrigens: Als 2014 eine andere Spendenobergrenze gekippt wurde, sagten die Republikaner noch: „Keine Sorge, die Koordinierungsgrenzen halten alles im Zaum!“ Und jetzt? Sagen sie: „Diese Koordinierungsgrenzen? Weg damit.“ Der von den Richtern eingesetzte Anwalt nannte das diplomatisch einen „Bait-and-Switch“ – also ungefähr so, wie wenn dir ein iPhone versprochen wird und du dann ein altes Nokia bekommst.

Fazit: Mehr Geld, weniger Grenzen – und ein bisschen Chaos?

Sollte die Regel tatsächlich gekippt werden, könnten Großspender bald wieder fröhlich Umwege bauen, um mit ihren Dollars Kandidatenwahlkämpfe zu „unterstützen“ – rein aus Nächstenliebe, versteht sich. Oder wie Kritiker sagen würden: „Demokratie? Sponsored by the highest bidder.“

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