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Unterwelt im Wandel: Wie Geldwäsche zum Servicegeschäft der organisierten Kriminalität wird

Tumisu (CC0), Pixabay
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Die organisierte Kriminalität in Deutschland professionalisiert sich weiter – und bedient sich dabei zunehmend moderner Geschäftsmodelle. Das zeigt das aktuelle Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 des Bundeskriminalamts (BKA). Demnach bieten kriminelle Gruppierungen ihre illegalen Aktivitäten immer häufiger als „Crime as a Service“ an – also als Dienstleistung auf Abruf. Besonders im Bereich der Geldwäsche hat sich dieses Geschäftsmodell etabliert.

Was früher in den Schatten undurchsichtiger Netzwerke geschah, wird heute strukturiert, arbeitsteilig und gegen Bezahlung angeboten. Geldwäscher agieren wie spezialisierte Dienstleister, die den reibungslosen Transfer illegaler Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf übernehmen – professionell, effizient und mit digitaler Unterstützung.

230,5 Millionen Euro gewaschen – der illegale Markt wächst

Trotz erfolgreicher Ermittlungen und vermehrter Strafverfolgung stieg die von organisierten Gruppen gewaschene Geldsumme im Jahr 2024 deutlich an: von 166 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 230,5 Millionen Euro. Das entspricht einem Zuwachs von fast 40 Prozent.

Für die Ermittler ist das ein klares Zeichen: Die kriminellen Netzwerke passen sich nicht nur an, sie expandieren und digitalisieren sich. Geldwäsche wird dabei nicht mehr nur als notwendiges Mittel zum Zweck verstanden, sondern als eigenständiges Geschäftsmodell, das anderen kriminellen Organisationen gegen Bezahlung angeboten wird.

„Crime as a Service“ – die Schattenwirtschaft organisiert sich neu

Das BKA beschreibt diesen Trend als besorgniserregend. Immer häufiger treten Gruppen auf, die ihre kriminellen Fähigkeiten auf Bestellung anbieten: von Cyberangriffen über Dokumentenfälschung bis hin zur Verschleierung illegaler Gewinne.

Das Prinzip ist einfach – und brandgefährlich:

  • Kriminelle bieten über verschlüsselte Kanäle komplette Geldwäsche-Dienstleistungen an.

  • Auftraggeber müssen lediglich ihr illegales Kapital bereitstellen.

  • Der „Serviceanbieter“ übernimmt den Rest – vom Transfer über Scheinfirmen bis hin zur Umwandlung in Kryptowährungen.

So entstehen professionelle Untergrundstrukturen, die wie Unternehmen funktionieren: mit festen Abläufen, Risikomanagement und internationaler Arbeitsteilung.

Technische Werkzeuge: Kryptomixer und digitale Finanzplattformen

Besonders besorgniserregend ist laut BKA der Einsatz von Kryptomixern – digitalen Diensten, die Kryptowährungen so miteinander vermischen, dass die Herkunft der Gelder kaum mehr nachvollzogen werden kann.

Solche Systeme werden längst nicht mehr nur von Cyberkriminellen genutzt, sondern auch von klassischen Geldwäschern, Drogenkartellen und Betrugsnetzwerken. Durch die Anonymität des Internets und verschlüsselte Kommunikationskanäle verschwimmen die Grenzen zwischen digitaler und traditioneller Kriminalität immer weiter.

Herausforderung für Ermittler und Wirtschaft

Für die Strafverfolgungsbehörden bedeutet dieser Trend eine enorme Herausforderung. Die Täter agieren international vernetzt, technisch versiert und hochgradig flexibel. Die Arbeitsteilung innerhalb der organisierten Kriminalität erschwert die Rückverfolgung von Geldströmen, da einzelne Akteure oft nur Teilaufgaben übernehmen und somit schwer zu identifizieren sind.

Auch Unternehmen – insbesondere Banken, Zahlungsdienstleister und Krypto-Plattformen – geraten zunehmend unter Druck. Sie müssen mit immer komplexeren Compliance-Anforderungen Schritt halten und verdächtige Transaktionen erkennen, bevor sie im globalen Finanzsystem verschwinden.

BKA fordert mehr internationale Kooperation und strengere Regulierung

Das Bundeskriminalamt fordert deshalb eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sowie schärfere Regulierungen im Finanz- und Kryptobereich. Nur durch länderübergreifende Ermittlungen und den Austausch von Daten könne man den Netzwerken effektiv begegnen.

Zudem sollen Kryptodienstleister stärker in die Pflicht genommen werden. Transparenzregeln und Meldepflichten sollen sicherstellen, dass digitale Währungen nicht weiter als Einfallstor für Geldwäsche missbraucht werden.

Fazit: Geldwäsche wird zur Schattenindustrie

Das Bundeslagebild zeigt eindrücklich: Die organisierte Kriminalität befindet sich in einem Wandel – weg von einzelnen Tätern, hin zu kriminellen Dienstleistungsnetzwerken, die wie Start-ups des Untergrunds agieren.

Mit „Crime as a Service“ professionalisieren sich kriminelle Strukturen in einer neuen Dimension. Geldwäsche wird dabei zum Serviceprodukt, das sich flexibel an die Bedürfnisse anderer Verbrecher anpasst – ein gefährlicher Trend, der sowohl Ermittler als auch Finanzsysteme auf eine harte Probe stellt.

230 Millionen Euro gewaschenes Geld in nur einem Jahr – und ein Schattenmarkt, der sich weiter öffnet.
Die organisierte Kriminalität ist längst im digitalen Zeitalter angekommen – und bietet ihre Dienste ganz wie legale Unternehmen an.

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