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Unternehmensanalyse: Lybellum GmbH – Betreiberin von omaze.de

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay
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Die Webseite omaze.de bietet Gewinnspiele an, bei denen Teilnehmer gegen Zahlung von Beiträgen spektakuläre Preise wie Immobilien oder Luxusautos gewinnen können. Der Betrieb dieser Plattform erfolgt durch die Lybellum GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Ein Blick in die hinterlegte Bilanz zum 31.12.2023 sowie die AGB von Omaze wirft jedoch Fragen auf – insbesondere aus Sicht des Verbraucherschutzes. Wir haben die Zahlen gemeinsam mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen unter die Lupe genommen.


📊 Bilanzanalyse Lybellum GmbH (2023)

Kennzahlen 2023 2022
Anlagevermögen 230.743 € 132.517 €
Umlaufvermögen 86.872 € 36.167 €
Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag 252.624 € 52.511 €
Gesamtsumme Aktiva/Passiva 570.239 € 221.195 €
Eigenkapital 0 € 0 €
Rückstellungen 11.856 € 1.856 €
Verbindlichkeiten gesamt 558.383 € 219.340 €
…davon gegenüber Gesellschaftern 461.111 € 129.611 €

Bewertung durch RA Jens Reime:

„Die Tatsache, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren kein Eigenkapital ausweist, ist aus insolvenzrechtlicher Sicht bedenklich. Der hohe Anteil an Gesellschafterdarlehen deutet darauf hin, dass das operative Geschäft die Kosten offenbar nicht selbst deckt – das Risiko für Verbraucher steigt, wenn ein Unternehmen auf Pump operiert.“


📃 Einordnung der AGB von omaze.de

Die Teilnahmebedingungen auf omaze.de sind umfangreich und stellen u. a. klar:

  • Es handelt sich um Spenden-basierte Gewinnspiele mit „freiwilliger Unterstützung“.
  • Ein Kauf verbessert angeblich nicht die Gewinnchancen – dennoch ist eine Teilnahme ohne Zahlung aktiv versteckt oder erschwert zugänglich.
  • Der Betreiber ist die Lybellum GmbH, nicht etwa eine bekannte US-Muttergesellschaft.
  • Gewinne können durch Dritte bereitgestellt werden – es besteht also keine Garantie, dass der ausgelobte Gewinn wirklich vom Plattformbetreiber selbst stammt.
  • Es gelten englischsprachige Schiedsverfahren mit Sitz in den USA als Gerichtsstand für viele Auseinandersetzungen (nachzulesen in der englischen Version der AGB).

Einschätzung von RA Jens Reime:

„Die AGB enthalten mehrere Klauseln, die für deutsche Verbraucher ungewöhnlich oder sogar überraschend sein könnten. Eine Verlagerung rechtlicher Auseinandersetzungen in die USA ist rechtlich in vielen Fällen unwirksam, kann aber zur Abschreckung beitragen. Besonders kritisch ist der Eindruck, durch Spenden Einfluss auf eine Lotterie zu nehmen, obwohl dies offiziell bestritten wird.“


🧾 Fazit & Empfehlung

Die Lybellum GmbH wirtschaftet auf Basis hoher Gesellschafterdarlehen und ohne Eigenkapital. Gleichzeitig agiert sie in einem sensiblen Umfeld zwischen Spende, Gewinnspiel und Glücksspiel, bei dem rechtliche und wirtschaftliche Risiken für Teilnehmer bestehen – insbesondere, da zentrale Regeln nicht dem deutschen Verbraucherrecht unterliegen.

RA Jens Reime rät: „Verbraucher sollten Angebote wie omaze.de mit Vorsicht genießen. Wer teilnehmen möchte, sollte sich der Risiken bewusst sein – sowohl hinsichtlich der geringen Gewinnwahrscheinlichkeit als auch der rechtlichen Durchsetzung im Streitfall.“

 

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