Unitymedia will öffentliche WLAN-Hotspots an Routern der Kunden einrichten – ohne deren Zustimmung.
Internet-Kunden von Unitymedia werden per Post darüber informiert, dass bald ein zusätzliches WLAN-Signal auf ihrem Router aktiviert werden soll. Darüber sollen andere Unitymedia-Kunden mit ihren mobilen Geräten ins Internet gehen können. Die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots begrüßt die Verbraucherzentrale NRW – allerdings nicht die Art, auf die es Unitymedia macht. Deshalb haben wir den Internetanbieter abgemahnt.
Die Kunden müssen der Teilnahme an dem neuen Dienst „WifiSpot“ nämlich widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Machen sie das nicht, wird ihr Router ab Sommer zu einem Hotspot. Dadurch wird das bestehende Vertragsverhältnis des Kunden mit Unitymedia aus unserer Sicht unzulässig erweitert, denn eine solche Erweiterung ist nicht ohne die Zustimmung des Kunden möglich. Kunden sollen selbst entscheiden, ob der Router in ihrem Haus zu einem Hotspot wird oder nicht.
Dies gilt insbesondere, da die dem Schreiben beigefügten Geschäftsbedingungen unter anderem vorsehen, dass Kunden die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum als zum Beispiel für einen Neustart unterbrechen dürfen. Das halten wir für eine unangemessene Benachteiligung und haben entsprechende Klauseln ebenfalls abgemahnt.
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