Union und SPD haben sich im Vermittlungsausschuss auf Änderungen im umstrittenen neuen Heizgesetz verständigt: Die ursprünglich geplante 65-Prozent-Regel, die bei neuen Heizungen einen Mindestanteil erneuerbarer Energien vorschreibt, wird gestrichen. Damit ist ein zentraler Streitpunkt in der Klimapolitik vorerst vom Tisch, der seit Monaten für Unmut bei Teilen der Bevölkerung und der Wirtschaft gesorgt hatte.
Die 65-Prozent-Regel sollte bedeuten, dass bei der Installation einer neuen Heizung mindestens zwei Drittel der Jahresenergie für Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Kritiker aus der Union und der Bau- und Immobilienwirtschaft hatten vor hohen Kosten, Technikproblemen und Bürokratie gewarnt. Besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser sei die Vorgabe in vielen Fällen schwer umsetzbar gewesen, argumentierten Gegner.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss gehören entsprechende verpflichtende Quoten nun der Vergangenheit an. Stattdessen will die Ampelkoalition freiwillige Anreize und flexiblere Regelungen schaffen, um den Austausch alter Heizsysteme zu beschleunigen und zugleich die Wärmewende voranzutreiben. Es soll vor allem auf finanzielle Unterstützung, Beratung und technologieoffene Lösungen gesetzt werden.
Zentrale Punkte der Einigung im Überblick:
- Die verpflichtende 65-Prozent-Regel bei neuen Heizsystemen entfällt.
- Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen werden ausgeweitet.
- Technologieoffenheit soll gestärkt werden: Neben Wärmepumpen sollen auch andere klimafreundliche Systeme gefördert werden.
- Hauseigentümer sollen stärker beraten werden, damit sie leichter passende Lösungen finden.
Die Entscheidung kommentierten Politiker unterschiedlich. Vertreter der Union begrüßten, dass eine „realistische und praktikable Lösung“ gefunden worden sei, die Hauseigentümer nicht überfordere. SPD-Politiker betonen, mit den neuen Anreizen könnten mehr Menschen zum Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnik bewegt werden, ohne sie mit starren Vorschriften zu verunsichern.
Umweltschützer äußerten hingegen Kritik. Sie warnten, die Streichung der 65-Prozent-Regel könne die Klimaziele im Gebäudesektor gefährden und den dringend nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien verlangsamen. Statt verbindlicher Vorgaben setze man nun auf „weiche Maßnahmen“, die möglicherweise nicht ausreichten, um Emissionen schnell genug zu reduzieren.
Die Reform des Heizungsrechts steht im Kontext der umfassenderen Klimapolitik Deutschlands. Der Gebäudesektor zählt zu den größten CO₂-Verursachern, und die Wärmewende gilt als Schlüssel zur Erreichung der nationalen Klimaziele. Ob das jetzt vereinbarte Paket den nötigen Schub geben kann, wird in Politik und Fachkreisen weiter kontrovers diskutiert.
Die endgültige Fassung des Gesetzes soll in den kommenden Wochen im Bundestag verabschiedet werden.
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