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Das Bundesinnenministerium geht einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ davon aus, dass die wegen Verdachts auf Rechtsterrorismus inhaftierte Beate Zschäpe nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden kann.

Letztlich lasse sich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten, schreibt die Onlineausgabe des Blattes unter Berufung auf Informationen aus der Spitze des Ministeriums.

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