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Unbegründete Anwaltsgebühren im PIM Gold-Komplex, Gerichtsverfahren

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Mitteilung von Rechtsanwalt Michael Malar, BEMK Rechtsanwälte PartGmbB

Im PIM Gold-Komplex mehrten sich Stimmen, nach welchen Anlegeranwälte unter fragwürdigen Bedingungen und Kostenansätzen agierten. Beispielsweise handelte es sich dabei um überhöhte Kostenansätze bei der Vertretung im Insolvenzverfahren, überhöhte Kostenansätze bei der außergerichtlichen Vertretung gegenüber Loomis, Durchführung eines Klageverfahrens gegen Loomis bei unterlassener Aufklärung über bereits vorliegende abweisende Urteile und/oder die Führung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Herrn Leineweber ohne Aufklärung über die wirtschaftlichen Risiken.

Vor entsprechendem Hintergrund haben wir am 26. Februar 2025 vor der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts Meiningen für einen Mandanten verhandelt. Er verlangte  Schadensersatz von einer Kanzlei aus Bad Salzungen in Höhe von rund 28.000,00 EUR. Widerklagend ging die beklagte Kanzlei zum Gegenangriff über und verlangte rund 58.000,00 EUR weitere Gebühren vom unserem Mandanten (dem Kläger).

Das Gericht stand nach Erörterung der Sach- und Rechtslage auf dem Standpunkt, dass unser Mandant recht hatte. Die Forderung der Kanzlei gegen unseren Mandanten dürfte demnach unbegründet sein vielmehr die Kanzlei unserem Mandanten eine Zahlung schulden. Auf ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts wollten sich die Parteien schließlich vergleichen. Das Ergebnis war, dass die Kanzlei aus Bad Salzungen an unseren Mandanten 15.000,00 EUR zahlen soll und 86 % der Kosten des gesamten Rechtsstreits übernimmt (Streitwert rund 87.000,00 EUR).

Markdorf, 14. März 2025

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