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UMTS

Hans (CC0), Pixabay
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Telekommunikationsunternehmen rüsten auf schnellere Übertragungsstandards um und schalten in diesem Zuge das UMTS-Netz ab.

Ältere Smartphones sind dann nur noch sehr begrenzt für die Datennutzung einsetzbar. Verbraucher:innen mit älteren Geräten müssen also ebenfalls umrüsten und gegebenenfalls den Vertrag wechseln oder ein neues Gerät anschaffen. Der vzbv hat systematisch evaluiert, ob die Unternehmen diesen Übergang verbraucherfreundlich gestalten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vbzv) hat die Mobilfunknetzbetreiber sowie große Serviceprovider befragt, wie viele Kund:innen von der UMTS-Abschaltung betroffen sind, welche Kommunikationsmaßnahmen die Unternehmen ergriffen haben und welche Angebote sie den Verbraucher:innen unterbreiten. Daneben wurden Verbraucherbeschwerden, die im Zuge der UMTS-Netzabschaltung bei den Verbraucherzentralen eingingen, ausgewertet.

Bisher nur punktuelle Probleme

In der Gesamtschau führt die Abschaltung des UMTS-Netzes bislang kaum zu Verbraucherproblemen. Alle befragten Unternehmen boten ihren Kund:innen den kostenfreien Austausch veralteter SIM-Karten und die automatische Umstellung der Mobilfunktarife auf 4G (LTE) ohne Zusatzkosten an. Als wesentlicher Kostenfaktor für die Verbraucher:innen verbleibt, dass sie sich gegebenenfalls ein LTE-fähiges Gerät anschaffen müssen. Auch die Verbraucher:innen berichten nur selten von Problemen. Gemessen an der Gesamtzahl der Beschwerden im Telekommunikationsbereich kommt es nur punktuell zu Meldungen im Zusammenhang mit der UMTS-Abschaltung in den Beratungen der Verbraucherzentralen. Beispiele sind im Kurzpapier „Abschaltung des 3G-Mobilfunknetzes“ skizziert.

Da noch nicht alle Mobilfunknetzbetreiber die UMTS-Abschaltung vollzogen haben, lässt sich hier allerdings noch keine abschließende Aussage treffen. Der vzbv wird die Abschaltung des UMTS-Netzes weiter beobachten.

Verbraucherzentralen helfen weiter

Verbraucher:innen, die im Zuge der Umstellung Problem bekommen, können das dem vzbv melden und sich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Mehr Informationen über das 5G-Netz – der 5. Generation Mobilfunk – finden Sie auf verbraucherzentrale.de

Weitere Details zur Methode der Anbieterbefragung finden sich im Kurzpapier „Abschaltung des 3G-Mobilfunknetzes“.

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