Überprüfung und Bewertung von CCPs: BaFin wendet ESMA-Leitlinien an

Die BaFin übernimmt die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu den gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess zentraler Gegenparteien (Central Counter Parties – CCPs). Sie wendet die deutsche Fassung ab dem 30. Juni 2022 vollumfänglich in ihrer Aufsichtspraxis an. Die ESMA hatte die Leitlinien gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Europäischen Marktinfrastruktur-Verordnung (European Market Infrastructure RegulationEMIR) erlassen.

Die Leitlinien zielen darauf ab, eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung des Artikels 21 der Verordnung (EU) 648/2012 sicherzustellen. Sie enthalten insbesondere Vorschläge zum Format, Umfang und zur Methodik der Überprüfung und Bewertung von CCPs. Zudem wird festgelegt, dass die Prüfung regelmäßig einmal im Jahr zu erfolgen hat. Zusätzlich legen die Leitlinien fest, dass bei bestimmten wesentlichen und einmaligen Veränderungen eine Ad-hoc-Überprüfung nach deren Einführung stattfinden soll. Dabei sollen die Auswirkungen der Veränderung von Systemen, Prozessen, Verfahren und Risikomanagementstrategien bewertet werden, um zu gewährleisten, dass die EMIR-Anforderungen weiterhin eingehalten werden. Die Leitlinien enthalten darüber hinaus Vorgaben zu den Informationsquellen, auf deren Basis die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung stattfinden soll.

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