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Übernahmeangebot für die STADA AG

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Nidda Healthcare Holding AG

München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Nidda Healthcare Holding AG, München, Deutschland („Bieterin„) hat am 19. Juli 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, Deutschland („STADA AG„), zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien (Stammaktien) der STADA AG (ISIN DE0007251803) („STADA-Aktien„) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 65,53 je Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 16. August 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) und die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG endete am 1. September 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

1.

Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 1. September 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag„), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 39.816.330 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 63,87 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.

2.

Weder die Bieterin noch noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen halten STADA-Aktien oder nach §§ 25, 25a WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die STADA AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus STADA-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Alle Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots sind bereits vor dem Meldestichtag eingetreten.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.niddahealthcare-offer.com/websites/1006_ma2/German/1000/bekanntmachungen.html
im Internet am: 06.09.2017.

München, den 6. September 2017

Nidda Healthcare Holding AG

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