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Tuy Fly Ärger- Verbraucherzentrale rät Betroffenen

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Das Wichtigste in Kürze

    • Welche Ansprüche die Kunden haben, hängt davon ab, ob sie lediglich einen Flug oder eine Pauschalreise gebucht haben.
  • Was den Kunden genau zusteht, ist wegen der sehr speziellen Situation, in der außerordentlich viele Besatzungsmitglieder erkranken, höchstrichterlich ungeklärt.

Einzeln gebuchte Flüge

Werden einzeln gebuchte Flüge annulliert, kann der Fluggast wählen: zwischen der Erstattung des Flugpreises, wenn er auf den Flug verzichtet, und einer anderweitigen Beförderung zum nächstmöglichen oder ihm passenden Zeitpunkt. Außerdem muss die Airline sowohl Mahlzeiten und Getränke als auch zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails kostenlos anbieten. Geht’s für den Kunden erst am nächsten Tag weiter, hat sich die Gesellschaft zudem um die Übernachtung in einem Hotel sowie die Fahrt dorthin zu kümmern.

Bei Flugausfällen kann die Airline auch verpflichtet sein, je nach Länge der Flugstrecke einen Ausgleich zwischen 250 und 600 Euro zu zahlen. Das trifft jedoch nur in speziellen Situationen zu – nämlich wenn das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es den Flug wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert hat, die trotz aller unternommenen zumutbaren Anstrengungen unvermeidlich waren. Ob der Ausfall von Besatzungen wegen Krankheit ausreicht, damit die Gesellschaft keinen Ausgleich zahlen muss, ist höchstrichterlich nicht entschieden. Für den Ausfall einzelner Crew-Mitglieder haben Gerichte dies abgelehnt. Unklar ist außerdem, wann genau außergewöhnliche unvermeidliche Umstände vorliegen, die eine Airline auch bei bestem Bemühen nicht kompensieren kann.

Dagegen ist klar, dass die Fluggesellschaft stets belegen muss, welche Vorkehrungen sie getroffen hat, um gegebenenfalls mit Ersatzflugplänen die Beförderung dennoch zu gewährleisten.

Pauschalreisen

Flugausfälle im Rahmen von Pauschalreisen stellen zunächst einen Mangel dar. Der Reiseveranstalter muss in diesem Fall für Ersatzflüge sorgen. Bei einer verspätet angetretenen Reise kommt eine Minderung des Reisepreises in Betracht. Ob eine Reise wegen eines Mangels gekündigt werden kann, wenn sie erst mit mehreren Tagen Verzögerung angetreten werden kann, hängt von ihrer Dauer und vom Einzelfall ab.

Ob es sich bei den Ausfällen von Besatzungsmitgliedern um höhere Gewalt handelt, wegen derer der Reiseveranstalter die Reise kündigen könnte und nur den Reisepreis erstatten müsste, ist ebenfalls gerichtlich nicht entschieden. Insofern ist auch offen, ob betroffene Reisende Ansprüche auf Schadenersatz haben – zum Beispiel wegen zusätzlicher Kosten oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

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