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Trump will Geburtsortsprinzip abschaffen – ein globaler Vergleich

MIH83 (CC0), Pixabay
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Mit einem umstrittenen Erlass will US-Präsident Donald Trump das bislang in den Vereinigten Staaten geltende Geburtsortsprinzip („birthright citizenship“) abschaffen. Damit sollen künftig Kinder von Migranten, die sich illegal oder mit zeitlich begrenztem Aufenthaltsstatus in den USA befinden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten.

Der Erlass soll laut Supreme Court in 30 Tagen in Kraft treten – zumindest in den 28 Bundesstaaten, die sich nicht juristisch dagegen wehren. Bürgerrechtsgruppen und demokratisch regierte Bundesstaaten haben bereits Klage eingereicht. Obwohl viele Rechtsexperten das Vorgehen als verfassungswidrig einstufen, erlaubte das oberste US-Gericht einstweilen die Umsetzung – eine Folge der jüngsten Einschränkung bundesweiter gerichtlicher Verfügungen.

Geburtsrecht weltweit keine Selbstverständlichkeit

In den USA gilt seit fast 160 Jahren das Prinzip des Jus soli – wer auf amerikanischem Boden geboren wird, erhält automatisch die Staatsbürgerschaft. Dieses Recht ist im 14. Verfassungszusatz verankert, der ursprünglich geschaffen wurde, um ehemaligen Sklaven und deren Nachkommen Bürgerrechte zu garantieren.

Doch weltweit ist das Geburtsortsprinzip eher die Ausnahme: Nur rund 30 Länder – vor allem in Nord- und Südamerika – gewähren automatisch die Staatsbürgerschaft bei Geburt auf dem Staatsgebiet. In Europa, Asien und vielen Teilen Afrikas dominiert dagegen das Jus sanguinis – das Abstammungsprinzip, bei dem die Staatsbürgerschaft über die Eltern vererbt wird.

Strengere Regeln in Europa und Asien

Auch viele Länder, die einst großzügige Regelungen hatten, haben diese verschärft. Irland zum Beispiel war lange das letzte EU-Land mit uneingeschränktem Jus soli, schaffte dieses 2004 jedoch per Referendum ab. Seither erhalten nur noch Kinder mit mindestens einem rechtmäßig anwesenden Elternteil die irische Staatsbürgerschaft.

Noch drastischer war der Kurswechsel in der Dominikanischen Republik. Dort wurden 2010 per Verfassungsänderung Kinder von irregulär eingewanderten Eltern – meist Haitianer – nachträglich ausgebürgert. Das rief internationale Kritik hervor, da zehntausende Menschen staatenlos wurden. Nach Protesten wurde ein begrenztes Rückführungsprogramm eingeführt.

Auch Indien, viele afrikanische Staaten und Länder wie China oder Malaysia setzen mittlerweile auf Abstammung statt Geburtsort.

Trump nutzt Migrationsdebatte im Wahlkampf

Für Trump ist der Vorstoß Teil einer umfassenden Anti-Migrationsstrategie. Beobachter vermuten darin einen kalkulierten Schachzug im beginnenden Wahlkampf. Laut einer Umfrage des Emerson College vom Januar 2025 findet die Maßnahme bei vielen US-Amerikanern Zustimmung.

Die rechtliche Bewertung ist hingegen umstritten. Zahlreiche Verfassungsjuristen halten eine Abschaffung des Jus soli per Präsidialdekret für verfassungswidrig. Auch Verfassungsrichterin Sonia Sotomayor widersprach der Mehrheitsmeinung und betonte in ihrer abweichenden Meinung: „Geburtsrecht ist geltendes Recht – und dieser Erlass ist offensichtlich verfassungswidrig.“

Wie es weitergeht, entscheidet letztlich der Supreme Court – voraussichtlich im Herbst.

Bis dahin wird in Teilen der USA ein Staatsbürgerschaftsrecht gelten, das schärfer ist als in vielen europäischen Ländern – ausgerechnet in dem Land, das einst Einwanderung und Chancengleichheit wie kein anderes symbolisierte.

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