US-Präsident Donald Trump hat eine Anordnung erlassen, die Bundesbehörden dazu verpflichtet, ihre Angestellten vollständig ins Büro zurückzuholen. Doch Experten warnen, dass diese Maßnahme praktische, finanzielle und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt und möglicherweise Massenkündigungen nach sich ziehen könnte.
Trumps Rückkehr-zur-Arbeit-Anordnung
Trumps Anordnung an alle Bundesbehörden und Ministerien lautet:
„Die Leiter aller Behörden und Ministerien der Exekutive sollen so bald wie möglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Remote-Arbeitsregelungen zu beenden und die Mitarbeiter an ihren offiziellen Arbeitsplätzen in Vollzeit arbeiten zu lassen. Ausnahmen sind nur nach Ermessen der Behördenleiter möglich.“
Diese Formulierung lässt einige Fragen offen:
- Betrifft die Anordnung nur vollständig remote arbeitende Mitarbeiter (ca. 228.000 Beschäftigte) oder auch Angestellte mit hybriden Arbeitsmodellen?
- Gilt sie nur für Büros in Washington, D.C., oder für alle Bundesbehörden im ganzen Land?
Laut neuen Richtlinien des Office of Personnel Management (OPM) erstreckt sich das Mandat sowohl auf Vollzeit-Remote-Arbeit als auch auf hybride Arbeitsmodelle.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Obwohl Trump darauf drängt, die Anweisung schnell umzusetzen, gibt es erhebliche praktische Probleme:
1. Keine Büros für Remote-Mitarbeiter
Viele Bundesangestellte, die seit Jahren vollständig remote arbeiten, haben keine festen Büroplätze mehr. Ihre offiziellen Dienstsitze sind ihre Heimadressen. Behörden müssten entweder Büroflächen anmieten oder Mitarbeiter zwingen, an andere Standorte umzuziehen – beides könnte hohe Kosten verursachen.
2. Hohe Kosten für den Staat
- Reisekosten: Mitarbeiter, die plötzlich wieder pendeln müssen, könnten Fahrkostenzuschüsse beanspruchen.
- Dienstreisepauschalen: Wer mehr als 50 Meilen von einem Büro entfernt wohnt, könnte Anspruch auf Unterkunfts- und Verpflegungskosten haben.
- Gehaltserhöhungen durch Standortwechsel: Ein Job in Washington, D.C. kann bis zu 26.000 Dollar mehr Gehalt bringen als in Kentucky oder Maine. Wenn Angestellte in hochpreisige Regionen versetzt werden, steigen die Personalkosten erheblich.
- Kosten für Neueinstellungen: Sollten viele Bundesangestellte kündigen, müssten neue Fachkräfte eingestellt und eingearbeitet werden – ein teurer und zeitaufwendiger Prozess.
3. Rechtsstreit mit Gewerkschaften droht
Die American Federation of Government Employees (AFGE) argumentiert, dass viele Bundesangestellte vertragliche Vereinbarungen über hybride Arbeitsmodelle haben. Sollte Trump versuchen, diese Vereinbarungen einseitig aufzulösen, könnte das zu Klagen führen.
Die Gewerkschaft betont:
„Wenn Mitarbeiter nicht ins Büro zurückkehren, werden sie entlassen. Doch wir werden juristisch dagegen vorgehen.“
Trump hatte bereits während seines Wahlkampfs angekündigt, bestehende Vereinbarungen zur Telearbeit gerichtlich anzufechten – etwa jene der Sozialversicherungsbehörde, die bis 2029 Telearbeit ermöglicht.
Folgen für Engagement und Produktivität
Neben den rechtlichen und finanziellen Problemen könnte die Maßnahme auch die Motivation der Mitarbeiter und die Effizienz der Regierung negativ beeinflussen.
Laut einer Gallup-Studie aus 2024:
- 93 % der remote-fähigen Beschäftigten bevorzugen es, mindestens teilweise von zu Hause zu arbeiten.
- 60 % der reinen Remote-Mitarbeiter würden sich nach einem neuen Job umsehen, wenn sie keine Flexibilität mehr hätten.
Eine Studie des Bureau of Labor Statistics ergab, dass Produktivität in 61 Branchen durch Remote-Arbeit gestiegen ist. Auch eine Stanford-Studie zeigte, dass hybride Modelle die Mitarbeiterzufriedenheit verbessern und Kündigungen reduzieren.
Fazit: Eine riskante Entscheidung?
Trumps Rückkehr-zur-Arbeit-Mandat ist ein politisch brisantes Thema. Während er argumentiert, dass mehr Präsenz im Büro die Effizienz der Regierung verbessern würde, warnen Experten, dass die Maßnahme zu höheren Kosten, Kündigungen und Rechtsstreitigkeiten führen könnte.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen – von Personalengpässen bis hin zu steigenden Lebenshaltungskosten – bleibt abzuwarten, ob die Anordnung tatsächlich wie geplant umgesetzt wird oder ob es zu Ausnahmen und Verzögerungen kommen wird.
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