Eine juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Ein amerikanisches Bundesgericht hat seine Schadensersatzklage über zehn Milliarden Dollar gegen das Wall Street Journal abgewiesen. Im Mittelpunkt stand ein angeblicher Geburtstagsbrief Trumps an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Die Entscheidung ist zugleich ein deutliches Signal für die Pressefreiheit in den Vereinigten Staaten.
Trump hatte den Verlag Dow Jones und Medienunternehmer Rupert Murdoch verklagt, nachdem die Zeitung über einen angeblich von ihm verfassten Brief zum 50. Geburtstag Epsteins im Jahr 2003 berichtet hatte.
Das Schreiben soll anzügliche Formulierungen und die Zeichnung einer weiblichen Silhouette enthalten haben. Trump bestreitet entschieden, den Brief geschrieben oder unterschrieben zu haben.
Ursprünglich hatte der Präsident 20 Milliarden Dollar Schadensersatz verlangt. Nach einer ersten gerichtlichen Niederlage wurde die Forderung auf zehn Milliarden Dollar reduziert.
Richter findet deutliche Worte
Bundesrichter Darrin Gayles wies nun auch die überarbeitete Klage ab – diesmal endgültig auf dieser gerichtlichen Ebene. Eine erneute Einreichung derselben Klage ist damit ausgeschlossen.
Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Richters. Das Wall Street Journal habe sorgfältig und umfassend recherchiert. Trumps Anwälte hätten dagegen versucht, Schwachstellen in der Berichterstattung zu konstruieren.
Nach amerikanischem Recht müssen öffentliche Persönlichkeiten bei entsprechenden Verleumdungsklagen nachweisen, dass Medien wissentlich falsche Behauptungen veröffentlicht oder die Wahrheit bewusst beziehungsweise leichtfertig missachtet haben.
Diesen Nachweis sah das Gericht nicht erbracht.
Pressefreiheit darf nicht vom Einverständnis eines Präsidenten abhängen
Trumps Anwälte hatten argumentiert, die Zeitung hätte ihre Veröffentlichung unterlassen müssen, nachdem Trump die Echtheit des Briefes bestritten hatte.
Der Richter widersprach dieser Auffassung entschieden.
Würde bereits das Dementi einer prominenten Persönlichkeit eine kritische Veröffentlichung verhindern, könnten Politiker und andere öffentliche Personen unerwünschte Berichterstattung praktisch nach Belieben unterbinden.
Das wäre mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit nicht vereinbar.
Die eigentliche Epstein-Frage bleibt offen
Wichtig ist allerdings eine juristische Unterscheidung: Das Urteil beweist nicht, dass Trump den umstrittenen Brief tatsächlich verfasst hat.
Es besagt vielmehr, dass die Voraussetzungen für die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht erfüllt waren.
Die Echtheit des Schreibens bleibt damit weiterhin Gegenstand öffentlicher Diskussionen.
Unser Fazit
Die Entscheidung ist eine empfindliche juristische Niederlage für Donald Trump und zugleich eine wichtige Bekräftigung journalistischer Freiheit.
Auch ein amerikanischer Präsident muss kritische Berichterstattung grundsätzlich hinnehmen, solange die rechtlichen Grenzen eingehalten werden.
Zehn Milliarden Dollar Schadenersatz zu fordern ist das eine. Vor Gericht nachzuweisen, dass eine Zeitung rechtswidrig gehandelt hat, offenbar etwas ganz anderes.
Redaktion diebewertung.de
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