US-Präsident Donald Trump hat seine Angriffe auf die Entscheidungen seines Vorgängers Joe Biden ausgeweitet. In einem Beitrag auf seiner Plattform Truth Social erklärte er am 28. November, alle Dokumente, die Biden mithilfe eines sogenannten Autopens unterzeichnet habe, seien „ungültig“ und damit „ohne weitere Wirkung“.
Trump behauptete, rund 92 Prozent aller von Biden unterzeichneten Dokumente seien mit diesem Gerät signiert worden. Belege dafür nannte er nicht. Die Erklärung hat keinerlei unmittelbare Rechtswirkung, könnte aber darauf hindeuten, dass Trump künftig versuchen wird, einzelne Erlasse seiner Vorgängerregierung nicht mehr umzusetzen.
Autopen – ein übliches Hilfsmittel im Weißen Haus
Ein Autopen ist ein mechanisches Gerät, das Unterschriften mit echter Tinte reproduziert. Es wird seit Jahrhunderten von Politikern und Präsidenten genutzt, um große Mengen offizieller Korrespondenz zu unterzeichnen. Auch Trump selbst hat eingeräumt, ein Autopen zu verwenden – allerdings „nur für sehr unwichtige Dokumente“.
Bereits Thomas Jefferson soll ein solches Gerät genutzt haben. Spätere Präsidenten wie Gerald Ford, Lyndon B. Johnson, George W. Bush und Barack Obama setzten es ebenfalls ein. Obama war 2011 der erste Präsident, der mit einem Autopen sogar ein Gesetz unterzeichnete. Die Nutzung ist legal: Ein Gutachten des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2005 bestätigte ausdrücklich, dass eine Signatur gültig ist, wenn der Präsident anordnet, sie anzubringen.
Trumps erneute Vorwürfe gegen Biden
Trump behauptete weiter, Biden habe keinen Überblick über die Dokumente gehabt, die in seinem Namen per Autopen unterzeichnet wurden. Er sprach von einem „illegalen Vorgehen“ und erklärte, alle nicht persönlich von Biden unterschriebenen Exekutivanordnungen aufheben zu wollen. Zudem drohte er Biden indirekt mit Ermittlungen wegen angeblichen Meineids, sollte dieser behaupten, die Autopen-Nutzung sei von ihm autorisiert worden.
Bereits im Juni hatte Trump ähnliche Vorwürfe geäußert. Im Oktober empfahl der republikanisch dominierte Aufsichtsausschuss im Repräsentantenhaus dem Justizministerium sogar eine Untersuchung.
Das Weiße Haus reagierte gelassen und verwies lediglich auf Trumps eigene Aussagen. Biden selbst hatte im Juli in einem Interview erklärt, die republikanischen Behauptungen seien „Lügen“. Er habe „jede Entscheidung selbst getroffen“.
Was Trump tatsächlich tun könnte
Ein Präsident kann Exekutivanordnungen seines Vorgängers zwar per neuer Anordnung zurücknehmen – aber nicht durch Beiträge in sozialen Medien. Außerdem sind Begnadigungen nicht widerrufbar. Dennoch hatte Trump im März behauptet, von Biden ausgesprochene Begnadigungen seien „nichtig“, wenn sie mit einem Autopen unterschrieben wurden.
Die Vorwürfe stehen zudem im Kontext politischer Spannungen: Biden hatte zum Ende seiner Amtszeit Familienmitglieder – darunter seinen Sohn Hunter und seinen Bruder James – präventiv begnadigt, um mögliche strafrechtliche Schritte unter einer erneuten Trump-Regierung zu verhindern. Trump hatte zuvor mehrfach angekündigt, er wolle „die gesamte Biden-Familie“ strafrechtlich verfolgen lassen.
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