In einem politischen Klima, das zunehmend von Polarisierung geprägt ist, hat US-Präsident Donald Trump in den letzten Tagen mit ungewöhnlichen Aussagen zur Staatsbürgerschaft prominenter Gegner für Aufsehen gesorgt. Er deutete an, Elon Musk könne ausgewiesen, Zohran Mamdani verhaftet und Rosie O’Donnell gar die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Doch ist das überhaupt rechtlich möglich?
Wer ist betroffen – und warum?
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Elon Musk, geboren in Südafrika, wurde 2002 US-Staatsbürger. Trump sagte kürzlich auf die Frage, ob Musk abgeschoben werde: „Wir werden uns das anschauen.“
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Zohran Mamdani, gebürtiger Ugander und New Yorker Lokalpolitiker, wurde 2018 eingebürgert. Trump sagte: „Wir müssen ihn verhaften. Wir brauchen keinen Kommunisten in diesem Land.“
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Rosie O’Donnell, US-Komikerin und Trump-Kritikerin, ist gebürtige Amerikanerin. Trump schrieb auf Truth Social, er erwäge „ernsthaft“, ihr die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Was ist rechtlich möglich – und was nicht?
✅ Möglich bei Eingebürgerten – unter hohen Hürden:
Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist in den USA nur bei eingebürgerten Personen möglich – nicht bei gebürtigen Amerikanern wie Rosie O’Donnell. Die Voraussetzungen sind streng:
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Illegale Erlangung der Staatsbürgerschaft
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Vorsätzliche Falschangaben bei der Einbürgerung
Ein Entzug der Staatsbürgerschaft erfolgt ausschließlich durch ein Gericht, und zwar nur, wenn die US-Regierung dies mit klaren und überzeugenden Beweisen nachweisen kann.
❌ Nicht möglich bei US-Geborenen:
Menschen wie O’Donnell können ihre Staatsbürgerschaft nur freiwillig aufgeben – oder durch Tod verlieren. Ein Präsident kann die Staatsbürgerschaft nicht einseitig entziehen.
Was steckt hinter den Aussagen?
Viele Juristen sehen in Trumps Aussagen vor allem eine politische Strategie:
„Das ist ein neuer Tiefpunkt – die Instrumentalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts zur Einschüchterung politischer Gegner“, sagt Muzaffar Chishti vom Migration Policy Institute.
Derartige Drohungen können laut Experten eine abschreckende Wirkung auf politisch aktive Eingebürgerte haben – auch wenn sie rechtlich kaum durchsetzbar sind.
Ein Blick auf die Praxis: Wie oft passiert das wirklich?
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Zwischen 1990 und 2017: durchschnittlich 11 Fälle pro Jahr
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Während Trumps erster Amtszeit wurde ein eigenes Denaturalisierungs-Büro eingerichtet
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Im Ergebnis: nur rund 100 Verfahren in vier Jahren
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Seit Trumps Rückkehr: 5 neue Fälle gemeldet – laut Justizministerium mit dem Fokus auf Personen, die die nationale Sicherheit gefährden
Wie reagierten die Betroffenen?
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Musk: „So verlockend, das zu eskalieren … Aber ich werde mich zurückhalten.“
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Mamdani: „Trump sagt das nicht wegen meiner Herkunft, sondern wegen dem, wofür ich kämpfe.“
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O’Donnell: „Versuch’s doch, König Joffrey mit Spraytan. Ich war nie deine Untertanin.“
Fazit: Populistische Rhetorik mit verfassungsrechtlichen Grenzen
Trumps jüngste Äußerungen zur Staatsbürgerschaft sind in erster Linie ein politisches Signal – an seine Basis wie an seine Kritiker. Verfassungsrechtlich sind sie kaum haltbar und eher ein Mittel zur Einschüchterung als reale Drohungen. Doch gerade darin sehen Experten die Gefahr: Dass das Grundrecht auf politische Meinungsäußerung zur Waffe gemacht wird – mit potenziell weitreichenden Folgen für eingebürgerte Amerikaner.
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