Im malerischen Salzkammergut, wo andere Sonnenuntergänge fotografieren, wurde vor Gericht nun ein anderes Naturschauspiel begutachtet: der kreative Umgang mit sehr alten Damen und sehr günstigen Kaufpreisen.
Das Oberlandesgericht Linz hat in der Causa „Schnäppchen mit Seeblick“ die Strafe für eine Maklerin von 24 Monaten teilbedingt auf drei Jahre unbedingt erhöht. Ihr unternehmerischer Mitstreiter hingegen darf sich über eine kleine Preisanpassung freuen: von 36 Monaten teilbedingt auf 30 Monate teilbedingt. Auch im Strafrecht gilt offenbar: Der Markt reguliert sich.
Millionengrundstück zum Freundschaftspreis
Im Herbst 2019 wurde eine ehemalige Pension am Traunsee – Verkehrswert deutlich über einer Million Euro – für 750.000 Euro verkauft. Ein echtes Sonderangebot. Black Friday am Seegrund.
Die Eigentümerin, damals 83 Jahre alt und mittlerweile verstorben, soll laut Vorwürfen bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein. Während ihre Tochter im Urlaub war, unterschrieb sie sämtliche Kaufverträge. Effizienz ist schließlich alles.
Zivilrechtlich wurde der Deal inzwischen rückabgewickelt. Juristisch spricht man von „schwerem Betrug“. Im Immobilienmarketing würde man es vermutlich „Gelegenheit mit Entwicklungspotenzial“ nennen.
Lügen mit Seeblick
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs. Die Maklerin kassierte zusätzlich Verurteilungen wegen Untreue und falscher Beweisaussage. Besonders problematisch: Sie soll auch 2021 und 2023 vor Gericht nicht ganz bei der Wahrheit geblieben sein.
Das OLG schloss daraus messerscharf: geringe „Wahrscheinlichkeit für künftiges Wohlverhalten“. Übersetzt: Wer mehrfach lügt, bekommt keinen Rabatt auf die Strafe.
Beim Immobilienunternehmer sah man das offenbar optimistischer. Ihm wurde eine bessere Zukunftsprognose ausgestellt – was im Grunde die juristische Version von „wird schon passen“ ist.
Bootshaus zum Diskontpreis
Der Traunsee scheint überhaupt ein Hotspot für kreative Bewertungen zu sein. In einem anderen Fall wechselte ein Bootshaus samt Seegrund für 324.000 Euro den Besitzer. Ein späteres Gutachten bezifferte den Wert auf rund vier Millionen Euro. Also nur knapp das Zehnfache.
Man muss eben wissen, wann man kauft.
2.000 Euro für das Unternehmen
Das beteiligte Immobilienunternehmen wurde als Verband zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Das ist ungefähr der Preis eines gebrauchten Tretboots am See. Die Berufung dagegen wurde zurückgezogen – vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen.
Fortsetzung folgt
Ganz abgeschlossen ist die Seebühne noch nicht: Auch der Ehemann der Maklerin soll als Tippgeber und Vermittler fungiert haben. Ein weiterer Prozess steht im Raum, sobald ein Termin gefunden wird. Man wollte zunächst die höchstgerichtliche Entscheidung abwarten – Qualität braucht Zeit.
Moral der Geschichte:
Am Traunsee zahlt man für Grundstücke normalerweise Millionen.
Außer man hat gute Kontakte, sehr alte Verkäufer – und eine flexible Vorstellung von Marktwert.
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