Redaktion:
Frau Bontschev, laut Pressemitteilung ist die Sanierung der Wiener The Natural Gem GmbH erfolgreich abgeschlossen worden. Was bedeutet das konkret für Anlegerinnen und Anleger?
RA’in Kersti Bontschev:
Zunächst einmal ist es positiv, dass die Sanierung überhaupt gelungen ist – das bedeutet, das Unternehmen ist weiterhin aktiv, strukturell neu aufgestellt und schuldenfrei. Für die Anleger bedeutet das allerdings auch, dass sie im Rahmen des Sanierungsplans auf einen Teil ihres investierten Kapitals verzichten mussten.
Redaktion:
Wie viel mussten die Anleger denn tatsächlich aufgeben?
Bontschev:
In Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung liegt der gesetzliche Mindest-Quotenvergleich bei 30 % Rückzahlung an die Gläubiger. In der Praxis bedeutet das also: Anleger müssen mit einem Verzicht von bis zu 70 % ihres investierten Betrags rechnen – es sei denn, es wurden bessere Konditionen verhandelt, was aber nicht bekannt ist. Das ist ein erheblicher Einschnitt, besonders wenn man sich bewusst macht, dass es sich um ein vermeintlich werthaltiges Edelsteininvestment handelte.
Redaktion:
Aus Ihrer Sicht – sollten künftige Interessenten darüber informiert werden?
Bontschev:
Unbedingt! Wenn ein Unternehmen auf Plattformen wie OneCrowd weiterhin Kapital einsammeln möchte, muss es verpflichtet sein, potenzielle Investoren vorvertraglich vollständig und transparent über solche Vorgänge aufzuklären – einschließlich des Sanierungsverfahrens und der damit verbundenen Verluste. Es geht um Vertrauen und eine faire Risikoabwägung.
Redaktion:
Was halten Sie davon, dass The Natural Gem nun wieder aktiv Investorengelder akquirieren könnte?
Bontschev:
Ich halte das für grundsätzlich legitim – aber nur unter der Bedingung, dass ehrlich kommuniziert wird, was passiert ist. Wer einmal eine gerichtliche Sanierung durchlaufen hat, steht in der Verantwortung, besonders klar darzulegen, wie es dazu kam, wie die Anleger betroffen waren und was konkret geändert wurde, um zukünftige Risiken zu vermeiden.
Redaktion:
Also keine Investmententscheidung ohne ehrliche Offenlegung?
Bontschev:
Ganz genau. Es geht nicht darum, das Unternehmen zu verurteilen – sondern darum, Anlegern die faire Chance zu geben, eine informierte Entscheidung zu treffen. Wer glaubt, dass Edelstein-Investments sicher sind, muss gerade in diesem Fall alle Fakten kennen.
Hintergrund:
The Natural Gem GmbH hatte beim Handelsgericht Wien ein gerichtliches Sanierungsverfahren eingeleitet. Ziel war eine strategische Neuausrichtung und wirtschaftliche Stabilisierung. Nach Angaben des Unternehmens ist das Verfahren nun erfolgreich abgeschlossen und es geht mit „optimierten Strukturen“ schuldenfrei in die Zukunft.
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