Startseite Allgemeines Thomas Manske muss Einlagengeschäft abwickeln auf Anweisung der BaFin
Allgemeines

Thomas Manske muss Einlagengeschäft abwickeln auf Anweisung der BaFin

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Thomas Manske, Weißenberg, mit Bescheid vom 12. Juni 2014 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Manske hat unter verschiedenen Namen, unter anderem „Finanzkanzlei Stuttgart“ und „Finanzkanzlei – Bankshop Pforzheim“, seit 2007 auf der Grundlage verschiedener „Darlehensverträge“ oder „Verträge über ein Investitions-Darlehen“ Anlegergelder entgegengenommen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Lizenz für Influencer in Dubai

Eine Influencer-Lizenz in Dubai (bzw. in den Vereinigten Arabischen Emiraten) ist tatsächlich...

Allgemeines

Insolvenz ohne Masse: Euro Grundinvest Management – Eine Entwicklung, vor der wir seit Jahren gewarnt haben

Mit Beschluss vom 03. März 2026 hat das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) im...

Allgemeines

Analyse: Wichtige Erkenntnisse aus den Vorwahlen in Texas und North Carolina

Der erste große Vorwahltag der Zwischenwahlen 2026 brachte vor allem in Texas...

Allgemeines

Trotz Marktschwankungen: -Vermögen steigen weiter – Frauen sparen deutlich mehr

Wer in diesen Tagen auf die Börsen reagiert, dürfte angesichts geopolitischer Spannungen...