Thomas Bellwald vom Unternehmen LöwenCapital hat jetzt wohl ein Problem

Zumindest wenn man folgenden Bericht über ein Urteil gegen das Unternehmen LöwenCapital und Thomas Bellwald zur Kenntnis nimmt:

Thomas Bellwald haftet persönlich wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach deutschem Recht.

Erstmals hat ein deutsches Gericht den Verwaltungsrat der Löwenkapital AG beziehungsweise LC Services AG und jetzt Suisse Value Services AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu vollständigem Schadensersatz verurteilt.

Damit gab das Gericht der Argumentation der Kanzlei-Hogrefe in allen wesentlichen Punkten Recht.

Da die Handlungen des Herrn Bellwald in den Bereich der unerlaubten Handlung einzuordnen sind, so entschied das Gericht, haftet er als Organ der Gesellschaft persönlich.

Das Gericht bestätigte die klägerischen Ausführungen, dass das Vertragsmodell, das von Suisse Value Services AG und den vorangegangenen Gesellschaften angeboten wird, im Ergebnis Chancenlos ist. Dies hatte die Kanzlei-Hogrefe mit entsprechenden Excel-Tabellen berechnet und dargelegt.

Bestätigt wurde dies auch noch durch die desolaten Ergebnisse, die die Gesellschaft des Herrn Bellwald vorweisen konnte.

Das Gericht macht dem Beklagten persönlich zum Vorwurf, dass er die die Kunden schädigenden Vertragsschlüsse nicht verhindert hat. Dabei drängte sich ihm, Herrn Bellwald, als Verwaltungsrat und offensichtlicher Initiator die Schädigung der Kunden auf.

Das bedeutet Herr Bellwald hätte persönlich darauf hinwirken müssen, dass Kunden dieses Konzepts gewarnt werden und geradezu von dem Geschäftsmodell abgehalten werden.

Das Gericht bestätigt auch den Vorwurf der Klägerseite, dass es der Beklagte, Herr Thomas Bellwald, zumindest bedingt vorsätzlich unterlassen hatte, auf die Chancenlosigkeit des Vertragskonzepts hinzuweisen, um sich oder der von ihm repräsentierten Firmen auf Kosten der Kunden Vorteile zu verschaffen.

Das Gericht führte hierzu unter anderem wörtlich aus:

„All diese Punkte zusammen genommen hätten den Beklagten veranlassen müssen, dass die Anleger auf die hohe Gefährlichkeit und die Chancenlosigkeit und den wirtschaftlichen Widersinn der Anlage hingewiesen werden.

Umgekehrt bietet die Anlage für die Initiatoren so hohe Gewinnchancen (gerade auch im Falle der vorzeitigen Kündigung durch den Kunden), das sehr lukrativ ist, wenn ein Kunde (ähnlich dem Kläger) nach Einzahlung gehöriger Beträge wieder aussteigt. Dann kann nach dem Geschäftsmodell der Gutteil des Anlegebetrags dauerhaft vereinnahmt werden. Dies rechtfertigt den Schluss, dass die konkrete Anlage ausschließlich zum Zweck der Erlangung eines eigenen Vorteils vermittelt wird.

Es handelt sich demnach um ein Geschäftsmodell der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung zum Vorteil des Schädigers, Herrn Thomas Bellwald, oder ihm nahe stehender Firmen und zum eindeutigen Nachteil der Kunden, die dabei große Teile ihrer eingezahlten Gelder verlieren.“

Bisher war es nicht gelungen, diese Fälle vor deutsche Gerichte zu bringen, weil in den Vertragsbedingungen liechtensteinisches Recht und dortige Zuständigkeit vereinbart war.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/suisse-value-services-ag-thomas-bellwald-haftet-persoenlich_095273.html

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