Startseite Allgemeines The Trader (robotrader-app.co) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

The Trader (robotrader-app.co) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder „The Trader“ noch Herrn Christian Vogel eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Weder das Unternehmen noch Herr Vogel stehen unter ihrer Aufsicht.

Das Unternehmen „The Trader“ bietet unter der anonym registrierten Domain robotraderapp.co eine App „für einen intelligenten, schnellen und sicheren Onlinehandel auf Finanzmärkten“ an. Über die App gelieferte Handelssignale seien „zu 100 % genau und verifiziert“. Die App sei „100% DEUTSCH QUALITÄT“. Mit ihr könnten „gewöhnliche Leute damit beginnen“, „Tausende von Euro pro Monat zu verdienen“. Das Unternehmen gibt ein Büro in Prag, Tschechien, und Herrn Vogel als Vertretungsberechtigen an.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenzverfahren um V Project III GmbH & Co. KG wirft Fragen zum Unternehmensgeflecht auf

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 9. März 2026 um 16:22...

Allgemeines

Trumps Dilemma: Wirtschaftskrise oder militärisches Risiko

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump steht derzeit vor einer äußerst schwierigen...

Allgemeines

Novo Nordisk und Hims beenden Rechtsstreit um Abnehmmedikamente

Der dänische Pharmakonzern Novo Nordisk hat sich mit dem US-Telemedizinanbieter Hims &...