In Thailand wird ein viel beachteter Fall gegen den US-amerikanischen Politikwissenschaftler Paul Chambers nicht weiterverfolgt. Die thailändische Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, keine Anklage wegen Majestätsbeleidigung gegen den an der Naresuan-Universität tätigen Professor zu erheben. Zuvor hatte das thailändische Militär Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft beantragte offiziell, das Verfahren einzustellen – endgültig ist das jedoch noch nicht. Sollte die Polizei dieser Empfehlung nicht folgen, entscheidet der thailändische Generalstaatsanwalt.
Die Vorwürfe basierten auf einem Hinweistext für ein Webinar, in dem es um Umstrukturierungen in Thailands Polizei und Militär ging. Chambers war als Experte geladen. Eine Übersetzung des Ankündigungstextes durch einen königstreuen Facebook-Nutzer wurde zum Auslöser des Vorwurfs, Chambers habe Thailands Monarchie verleumdet, verächtlich gemacht oder in böswilliger Absicht diffamiert. Der Dozent betont, den Text weder geschrieben noch veröffentlicht zu haben.
Die sogenannte Lèse-Majesté-Gesetzgebung gehört zu den weltweit strengsten: Nach Paragraf 112 des Strafgesetzbuches drohen bis zu 15 Jahre Haft pro Vergehen. Menschenrechtsorganisationen wie Thai Lawyers for Human Rights (TLHR) kritisieren den Paragrafen scharf – über 300 Personen, darunter auch Minderjährige, seien seit 2020 angeklagt worden.
Der Fall Chambers ist einer der wenigen, in denen ein Ausländer betroffen ist. Menschenrechtler werten die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als seltenen Erfolg im repressiven Klima der thailändischen Meinungsfreiheit.
Zuletzt hatte auch das EU-Parlament Thailand zur Reform des Gesetzes aufgefordert und eine Amnestie für Betroffene gefordert.
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