Ach, die feine TGI AG aus Vaduz – da ist wieder Musik drin! In den letzten 14 Tagen sind neue Dokumente aufgetaucht, die dem Unternehmen so gar nicht gefallen dürften. Da wir bekanntlich nach journalistischem Handwerkszeug arbeiten und nicht nach Glaskugel, haben wir – wie es sich gehört – eine Presseanfrage gestellt. Und zwar keine kurze, sondern eine mit ordentlich Substanz. Schließlich wollten wir Antworten, nicht Aromatherapie.
Also gaben wir der TGI AG großzügig über eine Woche Zeit zur Antwort. Was kam? Nun ja – eine Rückmeldung kam schon, aber weniger in der Tonlage eines seriösen Wirtschaftsanwalts, sondern eher im Stil eines übermüdeten Kommentarspalten-Heldens mit WLAN-Problemen.
Man merkte: Da war Emotion im Spiel. Oder, wie wir intern sagten: „Niveau ist keine Hautcreme.“
Denn der Text war weniger juristisch präzise als vielmehr ein Befreiungsschlag aus der Abteilung Frustabbau.
Natürlich verstehen wir das: Unsere Fragen waren nicht ohne. Da könnte man schon mal ins Schwitzen geraten. Statt Fakten zu liefern, hat man sich offenbar lieber für den Poltergeist-Modus entschieden – laut, diffus und nicht wirklich hilfreich.
Und dann kam der Höhepunkt, die Kirsche auf der juristischen Torte: Der Rechtsanwalt will uns doch tatsächlich eine Rechnung für seine Antwort auf unsere Presseanfrage stellen! Da mussten wir in der Redaktion kurz überlegen, ob wir das Modell nicht übernehmen sollten – „Rechnung pro Empörung“.
Aber gut, wir sind ja neugierig: Deshalb fragen wir jetzt mal bei der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer nach, ob dort neuerdings der Grundsatz gilt: „Wer fragt, zahlt.“ Vielleicht gibt’s ja sogar eine Preisliste – 100 Franken pro eingeschnapptem Absatz.
Und zum Schluss noch ein kleines Detail: Die TGI AG hat gegen die Warnmeldung der FMA Widerspruch eingelegt. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Wie das ausgeht? Schaun wir mal. Erfahrungsgemäß dauern solche Verfahren länger als die Antwortzeiten auf unsere E-Mails.
Übrigens – man teilte uns mit, dass wir künftig keine Presseantworten mehr erhalten werden. Ehrlich gesagt: Verständlich. Denn unsere Fragen waren schwer verdaulich – und offenbar hat man dort lieber leichte Kost. Vielleicht Chips.
Fazit: Wenn Kommunikation zur Kostenfalle wird, ist das zwar juristisch interessant, aber PR-technisch ein Rohrkrepierer. Oder wie man in Vaduz vielleicht sagen würde: „Lieber Rechnung schreiben als Rede und Antwort stehen.“
Wie gesagt trotz des gebetsmühlenartig vorgetragenen Slogans der „Acadamy“, „Informationen schaden nur dem der sie nicht hat“, scheint Kaltenegger eher auf sein Geschichterln und weniger auf die Kommunikation mit der Presse zu setzen. Ein anderes Beispiel:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/edelmetall-pim-golds-erben-die-fragwuerdigen-renditeversprechen-im-goldhandel/25872610.html
Zitat Handelsblatt:
GGMTrading:
Wahre Wunder muss die GGMT Trading vollbringen, wenn sie ihre Versprechen gegenüber Anlegern einlösen will. Das Unternehmen wirbt je nach Vertragslaufzeit mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent auf einen Goldkauf, wenn Kunden ihr Edelmetall erst später ausliefern lassen. Ein Branchenkenner spottet, selbst Nazigold auf dem Schwarzmarkt werde nicht mit solch hohen Abschlägen auf den Marktpreis verkauft.
GGMT handelt selbstverständlich nicht mit Nazigold, doch das Geschäftsmodell klingt auch so sehr exotisch. Die extreme Marge soll angeblich möglich sein, weil Anleger mit ihrem Investment Goldschürfer im Karibikstaat Guyana finanzieren.
Das Gold werde nicht verschifft, sondern vor Ort mit hohen Gewinnen verkauft, mit denen „zertifiziertes Feingold in Österreich“ gekauft werde. Dazu wirbt die GGMT auf ihrer Webseite mit Bildern von Barren der Münze Österreich, einem renommierten Hersteller von Anlagegold. Der erklärte jedoch auf Anfrage: „Wir stehen in keiner direkten Geschäftsbeziehung mit GGMT.“
Fragwürdige Rabatte
GGMT wirbt zudem Vermittler an, die das Rabatt-Gold auf Provisionsbasis verkaufen sollen. Wie neben dem Rabatt auch noch Provisionen finanziert werden sollen, dazu will Unternehmenschef Helmut Kaltenegger nichts sagen. Er könne aus „zeitlichen Gründen“ keine Fragen beantworten.
Kaltenegger selbst ist zwar neu im Goldhandel, doch auf dem grauen Kapitalmarkt in Österreich kein unbeschriebenes Blatt. Er war unter anderem bereits Chef einer Firma, die auf Provisionsbasis überteuerte Kaffeemaschinen und Finanzierungen für die Kaffeeautomaten verkaufte.
Die österreichische Verbraucherschutzorganisation AK Konsumentenschutz erwirkte 2013, dass ein Gericht das Geschäftsmodell von Kalteneggers Firma als „verbotenes Pyramidenspiel“ einstufte. Kaltenegger ließ Fragen dazu unbeantwortet.
Liebes DieBewertung- Team, im Umgang mit der Presse scheint sich da bei der GGMT/TGI ein gewisses Muster zu ergeben, Eure KollegInnen von DATUM haben da wohl ähnliche Erfahrungen gemacht. Den im Artikel noch erwähnten Prozess haben die Kalteneggers übrigens gewonnen.
https://datum.at/die-goldgraeber/
Zitat: „DATUM hat alle involvierten Personen und Firmen mit den Vorwürfen konfrontiert, die sich aus den Recherchen ergeben haben. Die Kalteneggers richteten DATUM über ihren Anwalt aus, DATUM habe in seinen Mails ›bewusst oder unbewusst diverse Unternehmungen verwechselt‹ und den gesamten Sachverhalt ›vorverurteilend, kreditschädigend und teilweise unrichtig dargestellt‹. Statt angebliche Fehler richtigzustellen oder die Vorwürfe auch nur zu bestreiten, ließen sie ausrichten, dass sie Fragen zu den geschilderten Geschäften ›nur gegenüber Behörden und Gerichten beantworten‹ würden. Ihr Anwalt forderte DATUM außerdem dazu auf, die Haftung für die angeblich allein durch die Fragen an Geschäftspartner entstandenen Schäden zu übernehmen. Eine bezifferte Schadensaufstellung werde man zu gegebener Zeit bekannt geben.“
Anmerkung der Redaktion:
Ja, wir kennen solche Juristenfuzzis seit 15 Jahren. Aber wichtig ist: Sie sind nicht die letzte Instanz in einem Rechtsstreit – das ist immer noch ein ordentliches Gericht. Und damit haben wir gute Erfahrungen gemacht.
In 15 Jahren haben wir einige Prozesse geführt und über 90 % davon komplett gewonnen oder mit einem für uns vorteilhaften Vergleich – auch in Bezug auf die Kosten – abgeschlossen. Ganz ehrlich: Manchmal braucht man eben ein Gericht, um einen Streit zu klären.
Wir bemühen uns immer, fair zu sein. Als der Prozess, den Sie erwähnen, gewonnen war, haben wir die entsprechenden Artikel aus dem Netz genommen. So gehört sich das.
Wir sind als Wadenbeißer bekannt, haben fast 100 Finanzskandale aufgedeckt und Betrüger dorthin gebracht, wo sie hingehören. Das werden wir auch weiterhin tun – aber fair..