Über das Wochenende haben wir einige Nachfragen erhalten – insbesondere von TGI-Partnern – ob die Warnung auf der Seite der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht noch existiere, da sie über die Suchfunktion nicht auffindbar sei.
Nun, selbstverständlich gibt es diesen Warnhinweis – er wurde Ende September dieses Jahres veröffentlicht und ist nach wie vor gültig.
Es ist allgemein bekannt, dass die TGI AG gegen diese Veröffentlichung vorgegangen ist bzw. rechtlich vorgeht. Doch wie man sehen kann, bislang offenbar ohne Erfolg – die Warnung ist weiterhin abrufbar.
Grundsätzlich gilt: Keine europäische Finanzaufsichtsbehörde veröffentlicht solche Hinweise leichtfertig.
Alle Behörden, mit denen wir in den letzten 15 Jahren in Kontakt standen, handeln auf Basis klar definierter Regularien, wenn es um öffentliche Warnmeldungen geht. Ihnen ist sehr bewusst, welche Wirkung solche Mitteilungen entfalten können – sowohl für betroffene Unternehmen als auch für Anleger.
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Warnung: TGI AG
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die „TGI AG, Städtle 33, 9490 Vaduz“ über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt und daher nicht im offiziellen Register (register.fma-li.li) der FMA aufgeführt ist.
Insbesondere ist es dieser nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Sie untersteht nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA.
Die FMA empfiehlt dringend, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden bewilligt sind. Weiterführende Informationen zur Veranlagung in physische Edelmetalle sind in der Hinweismeldung der FMA vom 5. Juli 2024 enthalten:

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