Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benachrichtigt hiermit die Mitglieder des Verwaltungsrats der
TGI AG,
Städtle 33, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein,
dass sie das Schreiben vom 6. März 2026 mit dem Geschäftszeichen
WA 31-Wp 7111/00019#00022 bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main,
für die TGI AG einsehen und abholen können. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), da sich die Geschäftsadresse der TGI AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.
Das genannte Schreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als bekanntgegeben. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Frankfurt am Main, den 9. März 2026
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Seltsam, ich dachte die TGI stünde im ständigen, intensiven Austausch mit der BaFin sowie auch mit der FMA.