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TGI AG bekommt eine öffentliche Zustellung der BaFin, kommt jetzt bald die Untersagung

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benachrichtigt hiermit die Mitglieder des Verwaltungsrats der

TGI AG,
Städtle 33, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein,

dass sie das Schreiben vom 6. März 2026 mit dem Geschäftszeichen
WA 31-Wp 7111/​00019#00022 bei der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main,

für die TGI AG einsehen und abholen können. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), da sich die Geschäftsadresse der TGI AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.

Das genannte Schreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als bekanntgegeben. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Frankfurt am Main, den 9. März 2026

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