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Teures Vergnügen

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Das nächtliche Liebesspiel auf der Motorhaube eines fremden Autos kommt ein Pärchen  teuer zu stehen.Vor Gericht stimmten heute sowohl der klagende Wagenbesitzer als auch der Anwalt der Beklagten einem Vergleich zu. Demnach müssen die beiden fast 2.700 Euro für die Reparatur des Autos sowie drei Viertel der Gerichtskosten zahlen. Das Liebespaar war Ende 2012 in Bayern in eine Garage eingedrungen und hatte sich auf dem Auto vergnügt.

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