Elon Musk hat mal wieder eine neue Idee ausgebrütet – diesmal nicht für Raketen oder Cybertrucks, sondern für die rechtlichen Möglichkeiten seiner Kleinaktionäre. Kurz gesagt: Wer künftig das Tesla-Management wegen Pflichtverletzungen verklagen will, sollte besser einen gut gefüllten Geldbeutel haben.
Ab jetzt gilt nämlich: Klagen nur mit mindestens drei Prozent Tesla-Anteil! Das klingt erstmal nach wenig, aber Moment mal – das sind aktuell 97 Millionen Aktien im Wert von 34 Milliarden Dollar (oder rund 30,37 Milliarden Euro für alle, die lieber in Euro denken). Also: Wer Musk & Co. verklagen will, sollte wohl besser Oligarch, Tech-Milliardär oder zumindest Lotto-Multigewinner sein.
Neun Aktien? Sorry, reicht nicht mehr!
Der Grund für die Verschärfung? Ein etwas hartnäckiger Aktionär hatte es gewagt, mit gerade mal neun Tesla-Aktien im Depot gegen das Gehaltspaket von 56 Milliarden Dollar für Musk zu klagen. Und siehe da: Ein Gericht in Delaware fand tatsächlich, dass das Paket ein bisschen überdimensioniert war und kippte die Vergütung.
Aber Musk wäre nicht Musk, wenn er klein beigeben würde: Berufung eingelegt! Und weil sicher ist sicher, gibt’s jetzt die neue Regel. Kleinaktionäre? Klage abgelehnt! Nur noch mit Aktienpaketen im Godzilla-Format.
Fazit:
Wer sich das nächste Mal über das Tesla-Management ärgert, sollte vielleicht lieber auf einen Spaziergang gehen – oder auf den Mond auswandern. Da oben gelten wenigstens keine SEC-Regeln.
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