Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat genug vom Zuschauen – jetzt wird gekontert! Im ersten Prozess gegen den einstigen Glanz- und Gloria-Magnaten Rene Benko will die Behörde den Freispruch im Fall der ominösen Mietvorauszahlung nicht einfach so hinnehmen. Stattdessen gibt’s eine Nichtigkeitsbeschwerde – quasi der Revanche-Haken im juristischen Boxkampf.
Was bisher geschah:
Benko, Tirols einst strahlendster Immobilienmogul, bekam am Mittwoch zwei Jahre Haft ohne Wenn und Aber – wegen betrügerischer Krida. Das Urteil war ein Paukenschlag – zumindest für alle, die keine Villa auf der Hungerburg besitzen.
Und die Villa?
Ach ja, die 360.000 Euro Mietvorauszahlung für ein bescheidenes Häuschen in den Innsbrucker Bergen. Genau in diesem Punkt wurde Benko freigesprochen. Die WKStA sagt: „Moment mal! Das schauen wir uns nochmal an.“ Sprecher Martin Ortner bestätigte heute, dass alle nötigen Freigaben für eine Beschwerde nun vorliegen. Der Fall Hungerburg geht also in die Verlängerung.
Familie ist, wenn man schenkt.
In einem anderen Punkt hatte Benko weniger Glück: Eine 300.000-Euro-Schenkung an Mama Benko wurde ihm nicht als Mutterliebe, sondern als strafbare Handlung ausgelegt. Pech gehabt.
Auch die Gegenseite will mehr.
Nicht nur die Anklage hat etwas auszusetzen – auch Benkos Star-Anwalt Norbert Wess war nicht gerade entzückt. Schon am Donnerstag kündigte er ebenfalls Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Motto: „Wenn schon, denn schon.“
Bis spätestens Montag müssen nun beide Seiten ihre juristischen Wunschzettel beim Gericht einreichen. Während der Oberste Gerichtshof über die angeblichen Prozessfehler entscheidet, prüft das Oberlandesgericht, ob zwei Jahre Knast für einen gefallenen Selfmade-Millionär nicht vielleicht doch ein bisschen zu unglamourös sind.
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