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Teil-Erfolg für Umweltverbände: Gericht stoppt A26-Ost vorerst

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Der Neubau der Autobahn A 26-Ost bei Hamburg ist vorerst gestoppt: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für das Großprojekt am Mittwoch teilweise kassiert. Grund dafür sind Versäumnisse beim Klimaschutz und zu ungenaue wasserrechtliche Vorgaben.

Zwei Umweltverbände hatten gegen den ersten Bauabschnitt der geplanten Verbindung zwischen der A 7 und der A 1 geklagt – und bekamen teilweise recht. Die Richter in Leipzig erklärten den Plan für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar. Die Klage einer Mineralölraffinerie scheiterte hingegen vollständig.

Klimaschutz wurde nicht ausreichend geprüft

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die gewählte Streckenführung, bekannt als Variante „Süd 1“. Diese Trasse würde rund 18,5 Hektar wertvolle Niedermoorböden zerstören – Flächen, die besonders viel CO₂ speichern. Der Planfeststellungsbeschluss hatte zwar festgestellt, dass die Trasse eine „positive Klimabilanz“ aufweise. Doch das genügte dem Gericht nicht.

Laut Bundes-Klimaschutzgesetz hätten die Behörden alle Varianten auch unter Klimaschutzaspekten bewerten müssen – selbst wenn eine Variante bereits „gut“ dasteht. Denn: Andere Streckenführungen könnten noch klimafreundlicher sein. Eine solche vergleichende Grobanalyse fehlt jedoch völlig. Damit verstoße der Plan gegen § 13 des Klimaschutzgesetzes, so das Gericht.

Besonders ins Gewicht fiel, dass die alternative Trasse „Süd 2“ laut Gericht klimatisch deutlich günstiger gewesen wäre – sie hätte keine Moorflächen beansprucht, wäre kürzer, artenschutzrechtlich weniger problematisch und günstiger im Bau.

Auch beim Wasserrecht gibt’s Nachsitzen

Zusätzlich bemängelte das Gericht die wasserrechtlichen Genehmigungen – diese seien zu unklar formuliert. Die übrigen Kritikpunkte der Umweltverbände, etwa zum Verkehrsbedarf oder Artenschutz, wies das Gericht hingegen zurück.

Wichtig: Der Beschluss ist nicht endgültig aufgehoben. Die Behörden können die Mängel in einem ergänzenden Verfahren nachbessern. Solange bleibt der Bau jedoch gestoppt.

Raffinerie-Klage scheitert

Ohne Erfolg blieb die separate Klage einer Raffineriebetreiberin, die sich gegen eine geplante Verlegung einer Hochspannungsleitung im Zuge des Projekts gewehrt hatte. Das Gericht sah keine Gefahr durch den geplanten Leitungsverlauf. Der gesetzlich geforderte Sicherheitsabstand zum Betriebsgelände sei nach aktuellen Gutachten ausreichend.


Hintergrund:
Die A26-Ost soll als Teilstück den Hamburger Hafen besser an das Autobahnnetz anbinden. Seit Jahren ist das Projekt umstritten – besonders wegen möglicher Eingriffe in sensible Naturflächen.


Aktenzeichen:

  • Umweltverbände: BVerwG 9 A 2.24

  • Raffinerie: BVerwG 9 A 4.24

  • Urteil vom 8. Oktober 2025

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