Startseite Allgemeines SVB Unternehmensberatung – Trogus Beteiligung u. Management AG- Ablehnung der Insolvenz mangels Masse
Allgemeines

SVB Unternehmensberatung – Trogus Beteiligung u. Management AG- Ablehnung der Insolvenz mangels Masse

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. SVB Unternehmensberatung – Trogus Beteiligung u. Management AG, Seilergasse 9, 79227 Schallstadt, vertreten durch den Vorstand Werner Trogus, Seilergasse 9, 79227 Schallstadt, diese vertreten durch den Vorstand Bernd Köllhofer, Im Speicher 36, 79353 Bahlingen


Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 709077
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene
Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Holzmarkt 2
79098 Freiburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.

Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht – 19.01.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Update:Kyle Busch

Die NASCAR-Welt steht unter Schock: Rennfahrer-Legende Kyle Busch ist im Alter von...

Allgemeines

Der große Traum vom sicheren Leben – und wie Krypto-Betrüger ihn zerstören

Jakob ist 24 Jahre alt. Berufsfeuerwehr. Solider Job. Bodenständig. Einer, der anpackt,...

Allgemeines

Das Milliarden-Spiel der Krypto-Mafia: Wie Callcenter-Banden Menschen systematisch ruinieren

Es beginnt mit einem harmlosen Klick. Eine Anzeige auf Facebook. Ein Werbebanner...

Allgemeines

Gold: Das Metall, das die Menschheit bis heute beherrscht

Es glänzt in Königskronen, in Tresoren von Zentralbanken, an Fingern, Hälsen und...