Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Gerichte beschäftigen sich immer häufiger mit der Frage, wie Händler mit Preisnachlässen werben dürfen. In einem aktuellen Fall haben das Landgericht Offenburg und später auch das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass eine Werbung mit prozentualer Preisreduzierung unzulässig sein kann, wenn sie nicht auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basiert.
Auslöser war eine Werbung von Edeka für abgepackte Möhren mit einem „Super-Knüller“-Preis von 0,99 Euro und einer angeblichen Preisreduzierung von 33 Prozent. Tatsächlich lag der niedrigste Preis in den 30 Tagen zuvor aber bei 0,88 Euro.
Wir haben mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Bedeutung des Urteils gesprochen.
„Rabatte müssen sich auf den niedrigsten Preis beziehen“
Frage: Frau Bontschev, warum haben die Gerichte die Werbung als unzulässig eingestuft?
Kerstin Bontschev:
Die entscheidende Regel steht in der Preisangabenverordnung. Wenn Händler mit einer Preisreduzierung werben, muss sich diese auf den niedrigsten Preis beziehen, der in den letzten 30 Tagen verlangt wurde. In dem Fall lag dieser Preis bei 0,88 Euro. Der beworbene Preis von 0,99 Euro war also sogar höher. Eine echte Preisermäßigung gab es daher nicht.
„Eine Fußnote reicht nicht aus“
Frage: Edeka hatte den niedrigsten Preis doch in einer Fußnote angegeben. Warum reicht das nicht?
Bontschev:
Weil die Werbung insgesamt irreführend war. Der Blickfang war die Aussage „33 Prozent günstiger“. Verbraucher gehen dann davon aus, dass sie tatsächlich ein besonders günstiges Angebot bekommen. Wenn der wahre Vergleichspreis nur versteckt in einer Fußnote steht, korrigiert das die Irreführung nicht.
„Preisschaukeln sollen verhindert werden“
Frage: Welches Ziel steckt hinter dieser Regelung?
Bontschev:
Die Vorschriften gehen auf europäisches Verbraucherrecht zurück. Sie sollen verhindern, dass Händler Preise zunächst erhöhen und danach mit scheinbar großen Rabatten werben. Diese sogenannten Preisschaukeln sollen unterbunden werden, damit Verbraucher Preise besser vergleichen können.
„Urteil stärkt Verbraucherrechte“
Frage: Welche Bedeutung hat die Entscheidung für Verbraucher und Händler?
Bontschev:
Das Urteil macht deutlich, dass Preiswerbung transparent und nachvollziehbar sein muss. Händler müssen sehr genau prüfen, auf welchen Preis sie ihre Rabatte beziehen. Für Verbraucher bedeutet das mehr Schutz vor irreführenden Schnäppchenversprechen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 83/25) hat die Entscheidung des Landgerichts Offenburg (Az. 5 O 1/23 KfH) inzwischen bestätigt. Damit wurde die Werbung als unzulässig eingestuft und die Verbraucherrechte im Bereich der Preiswerbung weiter gestärkt
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