Na endlich – Deutschland bekommt eine neue Honigverordnung! Und wer könnte dagegen schon etwas haben? Schließlich will das Bundeslandwirtschaftsministerium nur eines: Ordnung ins Glas bringen. Doch was als Transparenzoffensive gedacht war, könnte sich jetzt als Einladung an Betrüger erweisen.
Denn mit der neu geschaffenen Kategorie „Backhonig“ dürfen Hersteller künftig alles Mögliche ins Glas füllen – Hauptsache, es war irgendwann mal Honig in der Nähe. Laut Definition handelt es sich dabei um Produkte, die erhitzt, gegoren oder stark verarbeitet wurden, also nicht mehr für den Frühstückstisch gedacht sind, sondern allenfalls für den Kuchenteig.
So weit, so harmlos – könnte man meinen. Doch der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) sieht das anders und spricht von einem möglichen „massiven Rückschritt im Kampf gegen Honigfälschungen“.
Wenn aus Blütennektar plötzlich Zuckersirup wird
Der Trick liegt im Detail – oder besser gesagt: im Weglassen von Pollen. Bisher waren Pollen ein wichtiges Echtheitsmerkmal, denn sie zeigen, woher ein Honig stammt. Entfernt man sie, ist das Produkt kaum mehr von industriell hergestelltem Zuckersirup zu unterscheiden.
Mit der neuen Verordnung dürfen Hersteller aber genau das tun – und trotzdem „Honig“ aufs Etikett schreiben, solange sie das Zauberwort „Backhonig“ hinzufügen.
Das öffnet Tür und Tor für alle, die aus billigem Sirup flüssiges Gold machen wollen. Schließlich ist Zucker günstig, und wer ihn geschickt verpackt, kann plötzlich das Dreifache verlangen.
Ein gefundenes Fressen – nicht nur für Bienen
Natürlich, das Ministerium wollte nur Gutes: Minderwertige Ware klar von naturbelassenem Honig abgrenzen. Doch das Ergebnis klingt, als hätte jemand bei der Gesetzesformulierung eine Runde zu viel am Zucker geschleckt.
Der DBIB warnt, dass die schwammige Definition Betrügern freie Hand lasse. „Wer Pollen entfernt, entfernt im Prinzip auch die Nachprüfbarkeit“, erklärt ein Imkersprecher sinngemäß. Heißt übersetzt: Wer betrügen will, kann das jetzt mit amtlicher Rückendeckung tun.
Forderung nach Klarheit – und einem Hauch von Realitätssinn
Die Imker fordern deshalb, die Definition von „Backhonig“ dringend zu präzisieren. Außerdem soll die Pollenanalyse als Echtheitskriterium verbindlich bleiben und die verarbeiteten Mengen staatlich erfasst werden – um Missbrauch wenigstens nachvollziehbar zu machen.
Denn eines ist sicher: Wenn schon Zuckerwasser im Honigglas landet, sollte wenigstens klar sein, wer daran verdient.
Fazit: Der süße Schein trügt
Die neue Honigverordnung sollte eigentlich für Transparenz sorgen – doch am Ende könnte sie genau das Gegenteil bewirken. Während echte Imker weiter um Glaubwürdigkeit und Qualität kämpfen, könnten windige Händler bald wieder goldene Zeiten erleben.
Oder um es mit einem Hauch Sarkasmus zu sagen:
Der Honig wird vielleicht süßer, aber der Beigeschmack ist eindeutig bitter.
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