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Stifel Europe Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Stifel Europe Bank AG gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die Mängel zu beseitigen, die einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG entgegenstehen.

Die BaFin hat zudem nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG zusätzliche Eigenmittelanforderungen bei dem Institut angeordnet.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.

Die Anordnungen sind seit dem 20. April 2022 bzw. dem 3. Juni 2022 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

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