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426 Js 11684/18

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam, Aktenzeichen 426 Js 11684/18, gegen Bekannte Personen wegen des Verdachts des Betruges u.a. unter betrügerischer Nutzung des Kontos IBAN DE965000105175419157510 sind 5.544,48 Euro zu Gunsten der zahlreichen Verletzten aus den Taten vorläufig gesichert worden.

Verletzte aus den vorstehend genannten Straftaten können sich schriftlich unter

a)

Angabe des Aktenzeichens 426 Js 11684/18;

b)

Mitteilung, wodurch ihnen wann ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus den Betrugstaten unter Nutzung des o.g. Kontos erwachsen ist;

c)

Mitteilung, ob sie den Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus der Tat erwachsen ist geltend machen;

d)

Angabe, in welcher Höhe sie den Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus der Tat erwachsen ist, geltend machen;

bei der Staatsanwaltschaft Potsdam, Postfach 60 13 55, 14413 Potsdam, melden.

Bereits entstandene oder noch entstehende Kosten können auf diesem Weg nicht geltend gemacht werden.

Auf die §§ 111h Absatz 2, 111i Absatz 2, 459h Absatz 2, 459k StPO wird hingewiesen.

 

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