Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Teilen

Staatsanwaltschaft Düsseldorf

100 Js 4493/17

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Az. 100 Js 4493/17, gegen Andre Alex Boliko, geb. am 02.04.1984, alias: Noah Martens, Alexander Edwards, Lucas Peters, Lavs Koks, Luuk Willems und Daniel Lorenz, wegen Betruges gem. § 263 StGB wurden aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf, Az. <150 Gs 828/17 vom 22.05.2017, gegen Andre Alex Boliko, geb. am 02.04.1984, alias: Noah Martens, Alexander Edwards, Lucas Peters, Lavs Koks, Luuk Willems und Daniel Lorenz die Forderungen des Beschuldigten gegenüber der Fidor Bank, Sandstr. 33, 80335 München aus den nachfolgend aufgeführten Konten gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern:

1.
Kontoinhaber:
Andre Boliko
Eröffnungsdatum: 09.01.2017
IBAN: DE84700222000073247020
2.
Kontoinhaber:
Noah Martens
Eröffnungsdatum: 23.01.2017
IBAN: DE61700222000073282063
3.
Kontoinhaber:
Alexander Edwards
Eröffnungsdatum: 23.01.2017
IBAN: DE30700222000073282233
4.
Kontoinhaber:
Lucas Peters
Eröffnungsdatum: 20.01.2017
IBAN: DE54700222000073278503
5.
Kontoinhaber:
Lavs Kok
Eröffnungsdatum: 20.01.2017
IBAN: DE350222000073278554
6.
Kontoinhaber:
Luuk Willems
Eröffnungsdatum: 24.01.2017
IBAN: DE35700222000073284929
7.
Kontoinhaber:
Daniel Lorenz
Eröffnungsdatum: 18.04.2017
IBAN: DE30700222000073472644

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Willkomm, Staatsanwalt

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Driving home for Christmas- Chris Rea ist Tot

  Chris Rea ist tot – Abschied von einer stillen Musiklegende Der...

Allgemeines

Zuckersteuer auf dem Prüfstand: Gesundheitsgewinn oder neue Belastung für Verbraucher?

Der Vorstoß für eine Zuckersteuer sorgt bundesweit für kontroverse Diskussionen. Ausgangspunkt ist...

Allgemeines

Der Name bleibt – das Imperium geht: Signa-Marken und Domains werden versteigert

Mit der Insolvenz der Signa Holding erreicht die Verwertung des einst mächtigen...