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100 Js 4493/17

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Az. 100 Js 4493/17, gegen Andre Alex Boliko, geb. am 02.04.1984, alias: Noah Martens, Alexander Edwards, Lucas Peters, Lavs Koks, Luuk Willems und Daniel Lorenz, wegen Betruges gem. § 263 StGB wurden aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf, Az. <150 Gs 828/17 vom 22.05.2017, gegen Andre Alex Boliko, geb. am 02.04.1984, alias: Noah Martens, Alexander Edwards, Lucas Peters, Lavs Koks, Luuk Willems und Daniel Lorenz die Forderungen des Beschuldigten gegenüber der Fidor Bank, Sandstr. 33, 80335 München aus den nachfolgend aufgeführten Konten gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern:

1.
Kontoinhaber:
Andre Boliko
Eröffnungsdatum: 09.01.2017
IBAN: DE84700222000073247020
2.
Kontoinhaber:
Noah Martens
Eröffnungsdatum: 23.01.2017
IBAN: DE61700222000073282063
3.
Kontoinhaber:
Alexander Edwards
Eröffnungsdatum: 23.01.2017
IBAN: DE30700222000073282233
4.
Kontoinhaber:
Lucas Peters
Eröffnungsdatum: 20.01.2017
IBAN: DE54700222000073278503
5.
Kontoinhaber:
Lavs Kok
Eröffnungsdatum: 20.01.2017
IBAN: DE350222000073278554
6.
Kontoinhaber:
Luuk Willems
Eröffnungsdatum: 24.01.2017
IBAN: DE35700222000073284929
7.
Kontoinhaber:
Daniel Lorenz
Eröffnungsdatum: 18.04.2017
IBAN: DE30700222000073472644

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Willkomm, Staatsanwalt

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