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Spruchverfahren Polis Immobilien Aktiengesellschaft

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Landgericht Berlin II

120 O 1/​24 SpruchG

Polis Immobilien Aktiengesellschaft, Berlin

In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Polis Immobilien Aktiengesellschaft hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:

Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

 

 

Landgericht

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