Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein Pariser Gericht lehnte den Antrag der Regierung ab, die Plattform wegen des Verkaufs illegaler Waren für drei Monate zu sperren. Die Begründung: Shein habe die beanstandeten Produkte – darunter kinderpornografische Puppen, Waffen und Medikamente – inzwischen entfernt. Daher sei eine Sperre „unangemessen“. Na dann – alles in bester Ordnung?
Ganz so beruhigend klingt das Urteil nicht. Denn das Gericht stellte klar, dass der Verkauf dieser Artikel einen „schweren Schaden der öffentlichen Ordnung“ darstelle. Aber solange gelöscht wurde, scheint Vergebung das Mittel der Wahl zu sein. Digitaler Ablasshandel, made in Paris.
Shein selbst gibt sich als Opfer: Man sei Zielscheibe einer politischen und medialen Hetzkampagne. Dabei dürfte der Frust der französischen Behörden und Unternehmen weniger an den Headlines als an den Handelspraktiken liegen. Neben den laufenden Ermittlungen wegen Pornopuppen und Waffen sieht sich Shein auch Klagen wegen unfairer Konkurrenz gegenüber. Die Eröffnung eines Shein-Ladens gegenüber dem Pariser Rathaus im November wirkte da eher wie eine modische Kampfansage.
Während also Kinderkleidung und Kampfmittel im selben Warenkorb landen konnten, bleibt der Onlinegigant erst mal unbehelligt. Die Verfahren laufen weiter – das Shoppen auch.
Fazit: Shein darf bleiben, Frankreich schaut (noch) zu. Illegale Produkte gelöscht? Voilà. Rechtsstaat funktioniert – aber vielleicht nicht für jeden gleich schnell
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