Startseite Allgemeines Sparkasse Zwickau:Gerichte sollen Kündigungen von Prämiensparverträgen für unwirksam erklären
Allgemeines

Sparkasse Zwickau:Gerichte sollen Kündigungen von Prämiensparverträgen für unwirksam erklären

Teilen

Die Gespräche mit der Sparkasse Zwickau über eine Einigung im Streit um die Kündigung von Prämiensparverträgen sind bisher ergebnislos verlaufen. Anders als die Sparkassen in Leipzig und Meißen halten die Zwickauer auch nach Intervention der sächsischen Verbraucherschützer an den Kündigungen fest. Andere Sparkassen hatten von vornherein ganz auf eine Kündigung der für Verbraucher lukrativen Verträge verzichtet. Deshalb wird die Verbraucherzentrale Sachsen nun mit einigen Sparern gemeinsam den Klageweg gegen die Sparkasse Zwickau beschreiten.

„Wir werden mehrere Gerichtsverfahren in mehreren repräsentativen Beispielfällen einleiten“, sagt Michael Hummel, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Uns liegt eine Vielzahl sehr gut dokumentierter Fälle von klagewilligen Verbrauchern vor. Da durch die Sparkasse Zwickau verschiedene Vertragsformulare verwendet wurden, werden wir die Rechtslage für alle Vertragsversionen klären. Die rechtliche Prüfung bei uns ist abgeschlossen, so dass die Klageverfahren in Kürze eingeleitet werden.“ Alle Verfahren werden so geführt, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts anschließend durch das zuständige Landgericht in letzter Instanz überprüft werden kann.

„Uns liegen Verträge vor, in denen eine feste Laufzeit von 1188 Monaten, also 99 Jahre, vereinbart ist“, so Hummel weiter. „Es ist sogar für alle 99 Jahre die Entwicklung der Prämienzahlung dargestellt. Durch die von der Sparkasse in der Werbung und in den Verträgen gewählten Formulierungen ist bei den Verbrauchern der Eindruck entstanden, dass eine Kündigung vor Ablauf dieser 99 Jahre durch die Sparkasse nicht möglich ist. In manchen Verträgen ist gar kein Kündigungsrecht geregelt.“

Die Beratungsnachfrage empörter Verbraucher ist nach wie vor sehr hoch. Um den Bedarf weiterhin schnell und unkompliziert abdecken zu können, bietet die Verbraucherzentrale in Zwickau deshalb Sonderöffnungszeiten an. Ratsuchende werden in den nächsten zwei Wochen Montag bis Freitag von 9-18 Uhr beraten. Zudem werden Verbraucher und Politik mit einer Informationskampagne verstärkt über die Problematik informiert.

Bereits 2015 trafen sich die Verbraucherzentrale Sachsen und die Sparkasse Zwickau vor dem Oberlandesgericht Dresden. Die letzte gerichtliche Auseinandersetzung über erhöhte Entgelte für P-Konten endete mit einem Sieg der Verbraucherschützer.

VZ Sachsen

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden....

Allgemeines

Sperre vertagt: Shein darf in Frankreich weitershoppen – vorerst

Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein...

Allgemeines

Mond oder Märchen? Trump verordnet Rückflug zur Flagge

Wenn es nach Donald Trump geht, wird der Mond bald wieder amerikanisch...

Allgemeines

Afrikacup statt Aufstand: Marokkos Antwort auf Kritik? Stadionnebel und Polizeiknüppel

Pünktlich zum Start des Afrikacups zeigt Marokko, was Priorität hat: glänzende Stadien,...