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Solarservice Norddeutschland stellt Insolvenzantrag – Was Kundinnen und Kunden jetzt wissen müssen

geralt (CC0), Pixabay
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Am 24. Juni 2025 wurde beim Amtsgericht Gifhorn das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarservice Norddeutschland Vertriebs GmbH & Co. KG (Sitz: Lise-Meitner-Straße 5, 31303 Burgdorf) eröffnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Solarservice Norddeutschland GmbH und Geschäftsführer Thomas Rey, befindet sich seitdem im sogenannten Schutzschirmverfahren nach § 270a der Insolvenzordnung (InsO).

Was bedeutet das?

Das Unternehmen bleibt vorerst geschäftsfähig und darf unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Hannover, weiterhin über sein Vermögen verfügen und dieses verwalten. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, eine geordnete Sanierung zu ermöglichen und möglichst viele Verträge aufrechtzuerhalten.

Kontakt des vorläufigen Sachwalters:

Was sollten Kundinnen und Kunden jetzt tun?

1. Laufende Verträge prüfen:
Wenn Sie aktuell Leistungen (z. B. Installation, Wartung oder Lieferung) von Solarservice Norddeutschland erwarten, prüfen Sie Ihre Verträge und notieren Sie sich Fristen, Zahlungsstände oder offene Arbeiten.

2. Keine Zahlungen ohne Absicherung:
Zahlen Sie vorerst keine weiteren Beträge, ohne dass eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens oder des vorläufigen Sachwalters vorliegt, dass die Leistung auch tatsächlich erbracht wird.

3. Forderungen dokumentieren:
Wenn Sie bereits Zahlungen geleistet haben, aber keine oder nur unvollständige Leistungen erhalten haben, dokumentieren Sie diese Vorgänge (Rechnungen, E-Mails, Verträge). Diese Informationen sind wichtig für eine mögliche Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren.

4. Kontakt zum Sachwalter aufnehmen:
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr individueller Fall einzuordnen ist, empfiehlt sich ein direkter Kontakt mit der Kanzlei des Sachwalters. Hier erhalten Sie Auskunft zur aktuellen Lage und zum weiteren Vorgehen.

5. Geduldig bleiben:
Das Verfahren befindet sich in einer frühen Phase. Ob und wie das Unternehmen saniert wird oder ob es zu einer vollständigen Abwicklung kommt, ist noch nicht entschieden.

Fazit:

Betroffene sollten jetzt vorsichtig agieren, ihre Unterlagen sichern und sich aktiv informieren. Das Schutzschirmverfahren ist nicht gleichbedeutend mit einer Schließung – es gibt durchaus Chancen für eine Fortführung. Dennoch ist Vorsicht geboten, insbesondere bei weiteren Zahlungen.

http://www.rechtsanwalt-reime.de

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