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Solarförderung

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Das Tauziehen zwischen Bund und Ländern um die Kürzung der Solarförderung hat ein Ende.

Wie Umweltminister Altmaier nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses mitteilte, soll die beschlossene Kürzung um rund 20 bis 30 Prozent zwar bestehen bleiben, allerdings sind Erleichterungen für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt geplant. Auch sollen Betreiber von kleinen Anlagen künftig den gesamten Strom vergüten lassen können. Insgesamt soll der Ausbau auf 52.000 Megawatt begrenzt werden. Bei der unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid einigten sich Bund und Länder darauf, dass pro Jahr und Speicher nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen CO2 gespeichert werden dürfen. Bundesweit dürfen es nicht mehr als vier Tonnen sein. Greenpeace kritisierte das Vorhaben. CO2-Lager seien gefährlich, ökonomisch unsinnig und sie stießen zu Recht bei der Bevölkerung auf Wiederstand.

Quelle:b5aktuell

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