Startseite Allgemeines Sinnlos Hinweis der BaFin
Allgemeines

Sinnlos Hinweis der BaFin

rawpixel / Pixabay
Teilen

Was soll der geneigte Leser mit solch einem Hinweis auf der BaFin-Seite nun anfangen?

Die Arbeit hätte man sich sicherlich auch sparen können, denn diese Nachricht hat nicht einmal einen Informationsnutzen.

Natürlich ist dieser Hinweis eben auch der neuen DSGVO geschuldet, aber man fragt sich schon, warum es trotzdem im Bundesanzeiger viele Hinweise auf Maßnahmen von Staatsanwaltschaften und Gerichten mit voller Namensnennung gibt? Gilt für diese Veröffentlichungen die DSGVO dann nicht?

Hier die BaFin Medlung:

BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 27. Mai 2019 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 33.000 Euro wegen Verstöße gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:AleMar Mobil GmbH

IN 1176/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. AleMar Mobil...

Allgemeines

Insolvenz:Greenbox Mobile Energy GmbH

3604 IN 11324/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Greenbox...

Allgemeines

Life Forestry Switzerland AG das Interview mit Jens Reim

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Eigentum an Bäumen in Costa Rica und...

Allgemeines

Zensur à la CBS? „60 Minutes“ wirft Trump-Knast-Story spontan in den Papierkorb – Journalisten drohen mit Kündigung (und Nervenzusammenbruch)

Drama bei CBS: Die traditionsreiche Nachrichtensendung „60 Minutes“ hat am Wochenende eine...