Es ist offiziell: Der Treuhandsanierungsplan für die Signa Development ist so spektakulär gescheitert wie ein Versuch, eine brennende Kerze mit Benzin zu löschen – und das nach dem bereits grandios gescheiterten Plan für die Signa Prime. Der Oberste Gerichtshof hat nun endgültig den Deckel draufgemacht, indem er die Revisionsrekurse der Signa Development und eines deutschen Investors abgelehnt hat. Wie das Handelsgericht Wien mitteilt, bleibt damit nur der geordnete Rückzug ins Konkursverfahren.
Andrea Fruhstorfer, die frisch ernannte Masseverwalterin, will das Vermögen des Unternehmens „bestmöglich verwerten“. Das klingt ambitioniert, angesichts des massiven Vertrauensverlustes bei den Stakeholdern und dem Fehlen der Steuergruppe – beides Probleme, die vermutlich nicht mal MacGyver lösen könnte. Doch Fruhstorfer bleibt unerschütterlich und versichert in bestem Juristendeutsch: „Die strukturierte Verwertung der Vermögenswerte wurde sorgfältig vorbereitet.“ Übersetzung: Man wird sehen, was noch zu retten ist, bevor der letzte Rest endgültig in Rauch aufgeht.
Es grenzt schon fast an eine Kunstform, wie es Signa schafft, einen Sanierungsplan nach dem anderen gegen die Wand zu fahren. Das Oberlandesgericht Wien hatte den ersten Plan bereits im August abgeschmettert, und nun besiegelt der Oberste Gerichtshof das Ende des zweiten Versuchs. Man könnte sagen, die Signa Development hat die Kunst des Insolvenzrechts neu definiert – nur leider nicht im positiven Sinne.
Trotz der katastrophalen Lage sprüht Fruhstorfer vor Optimismus: „Wir setzen alle anstehenden Aufgaben mit Engagement und Zielstrebigkeit um.“ Zielstrebigkeit klingt gut, aber ob die Gläubiger davon begeistert sein werden, wenn am Ende vielleicht nur noch ein symbolischer Euro übrig bleibt? Zumindest kann man der Masseverwalterin eines nicht vorwerfen: mangelnden Enthusiasmus im Angesicht eines bröckelnden Kartenhauses.
Für die Stakeholder der Signa bleibt vor allem die Erkenntnis, dass Vertrauen schwerer wieder aufzubauen ist als eine zusammengebrochene Sandburg. Aber keine Sorge, die „bestmögliche Gläubigerbefriedigung“ ist ja das erklärte Ziel. Vielleicht gibt’s ja noch ein Stück vom Kuchen – wenn man die Krümel zusammenkehrt.
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