Startseite Allgemeines Sieg des Rechtsstaats – keine Sonderrechte für VW-Vorstand Winterkorn
Allgemeines

Sieg des Rechtsstaats – keine Sonderrechte für VW-Vorstand Winterkorn

aljonushka (CC0), Pixabay
Teilen

Unfassbar, aber wahr. In Deutschland funktioniert trotz aller Unkenrufe die Justiz. LG Braunschweig – Winterkorn: Das Landgericht Braunschweig hat mitgeteilt, dass es nach „umfangreicher Prüfung“ die Klage gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Mitarbeiter von VW überwiegend zugelassen habe. Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht des „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ durch Winterkorn. Dieser war im April 2019 wegen seiner Rolle im VW-Dieselskandal von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden.

Sic transit gloria mundi

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Neue Angriffe auf Frachtschiffe im Golf – Ölpreis steigt zeitweise auf 100 Dollar

Die Spannungen im Nahen Osten wirken sich zunehmend auf den internationalen Handel...

Allgemeines

Interview: Neue BaFin-Vorgaben für Cyberversicherungen – was bedeutet die Aufsichtsmitteilung 01/2026?

Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann Cyberangriffe zählen zu den größten wirtschaftlichen...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH angeordnet

Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau...

Allgemeines

Causa Epstein: Mandelson-Akten veröffentlicht – Überraschung! Niemand hat etwas gewusst

Die britische Regierung hat nun endlich – nach intensiver Suche in vermutlich...