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Die BaFin hat den Entwurf für ein Kapitalanlagerundschreiben zur Konsultation gestellt. Dieses enthält Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens und richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds.

Das Rundschreiben wird die Vorschriften der Anlageverordnung und Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung konkretisieren. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. Januar entgegen.

Das Kapitalanlagerundschreiben wird das 2011 veröffentlichte Rundschreiben zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen ersetzen. Das Rundschreiben zu Anlagen in Asset-Backed-Securities und Credit-Linked-Notes und das Rundschreiben zu Anlagen in Hedgefonds werden aufgehoben.

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