Startseite Allgemeines Sicherungsvermögen
Allgemeines

Sicherungsvermögen

Teilen

Die BaFin hat den Entwurf für ein Kapitalanlagerundschreiben zur Konsultation gestellt. Dieses enthält Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens und richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds.

Das Rundschreiben wird die Vorschriften der Anlageverordnung und Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung konkretisieren. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. Januar entgegen.

Das Kapitalanlagerundschreiben wird das 2011 veröffentlichte Rundschreiben zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen ersetzen. Das Rundschreiben zu Anlagen in Asset-Backed-Securities und Credit-Linked-Notes und das Rundschreiben zu Anlagen in Hedgefonds werden aufgehoben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Wir bleiben angespannt“ – Spielzeugfirmen hoffen auf Supreme-Court-Urteil zu Trumps Zöllen

Während sich die US-Spielwarenbranche kürzlich zur großen jährlichen Fachmesse in New York...

Allgemeines

Zuckerberg verteidigt Meta in historischem Prozess um Social-Media-Sucht

Im viel beachteten Prozess um die mögliche Suchtwirkung von sozialen Medien auf...

Allgemeines

Wettlauf gegen die Zeit: Wie Rettungskräfte zu den verschütteten Skifahrern vordrangen

Als die Behörden in Truckee im US-Bundesstaat Kalifornien am Dienstag gegen 11:30...

Allgemeines

Milliardär Les Wexner nennt sich im Epstein-Skandal „naiv“ und „hereingelegt“

Der US-Milliardär Les Wexner hat vor einem Ausschuss des Repräsentantenhauses eingeräumt, im...