Die EU-Kommission hat sich mal wieder auf Schatzsuche begeben – diesmal beim Billigversandhändler Shein. Der Online-Marktplatz, bekannt für Ein-Euro-Oberteile, Polyesterhosen mit eingebauter Elektrostatik und Fast Fashion zum Wegwerfen, hat sich offenbar ein weiteres Geschäftsmodell überlegt: den Verkauf von kindlich wirkenden Sexpuppen und genehmigungspflichtigen Waffen. Weil warum eigentlich nicht?
Frankreich hat den Anfang gemacht und verdächtigt Shein, ganz nebenbei gegen ein paar winzige Gesetze zu verstoßen. Jetzt will auch die EU-Kommission wissen, was da los ist – und verlangt Auskunft. Genauer gesagt: detaillierte Infos, hübsch sortierte interne Dokumente und eine Erklärung, wie genau man dort Minderjährige vor anstößigen Inhalten schützt. Oder ob man das einfach gar nicht tut.
DSA: Europas neue Spaßbremse
Die rechtliche Grundlage für diesen Akt der Neugierde liefert das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das Shein offenbar immer noch für eine Art höfliche Empfehlung hält. Es schreibt eigentlich vor, dass Onlineplattformen illegale Inhalte schneller löschen sollen als Shein neue Rabattcodes verschickt. Für große Anbieter gelten sogar besonders strenge Regeln – theoretisch. Praktisch: mal sehen.
Für Shein ist es bereits das dritte Mal, dass Brüssel höflich anklopft. Vielleicht klappt’s ja diesmal mit der Antwort. Wenn nicht, könnte ein offizielles Verfahren folgen. Aber keine Sorge: Die ultimative Maßnahme – eine Sperrung der Plattform – sei laut Kommission natürlich nur das allerletzte Mittel. Schließlich will man den Millionen von Kunden nicht die 2-Euro-Leggings nehmen.
Frankreich: „Merci, mais non!“
Auch Paris hat genug. Die französische Regierung spielt schon mit dem Gedanken, Shein einfach offline zu nehmen – eine Art digitaler Hausverweis. Besonders pikant: Just in dem Moment, als Shein stolz seine erste feste Verkaufsfläche in Frankreich eröffnete, tauchten Berichte auf, dass dort neben neonfarbenen Crop-Tops auch Waffen und kindlich wirkende Sexpuppen verkauft wurden. Peinlich? Nein, eher Sheinlich.
Was bleibt, ist die Frage: Wie viel kann man eigentlich durchwinken, solange es im Sonderangebot ist?
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