Startseite Allgemeines Shalini Kuldip Kaur: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an
Allgemeines

Shalini Kuldip Kaur: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Teilen

Die BaFin hat Frau Shalini Kuldip Kaur, Aalen, mit Bescheid vom 16. Februar 2018 aufgegeben, das Finanztransfergeschäft einzustellen, soweit sie nicht als notifizierte Agentin eines lizenzierten Zahlungsinstituts tätig wird. Kaur darf Geldtransfers ausschließlich als notifizierte Agentin eines lizenzierten Zahlungsinstituts durchführen. Sie hat dabei die Pflichten zur Identifizierung der Auftraggeber zu beachten.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interessengemeinschaft-tgi-ag.de-Initiative zur Aufklärung des Geschäftsmodells der TGI AG gegründet

Unsere Berichterstattung über die TGI AG hat in den vergangenen Wochen für...

Allgemeines

Los Angeles fordert Untersuchung des Olympia-Chefs wegen Epstein-Kontakten

Der Stadtrat von Los Angeles hat einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der...

Allgemeines

Interview: Was bedeutet das Urteil zum Goldkauf-Modell wirklich?

Ein Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt über 100.000 Euro Schadensersatz zahlen...

Allgemeines

Oberlandesgericht: Schadensersatz wegen unerlaubtem Finanztransfergeschäft bei Goldkauf – aber keine Haftung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem aufsehenerregenden Urteil einen Rechtsanwalt zum Schadensersatz...