Immer mehr verunsicherte Anleger wenden sich mit einer zentralen Frage an Anwälte, Medien und Behörden: Wo ist das Gold, das sie bei der SGB Vault AG eingelagert haben? Angesichts der enormen Preissteigerung von Gold in den letzten Monaten ist das Misstrauen groß – und die Geduld vieler Investoren am Ende.
Schweigen aus der Schweiz – trotz Ermittlungen der FINMA
Zwar hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bereits einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt, um die Vorgänge bei der SGB Vault AG zu prüfen. Doch dieser scheint sich konsequent der Öffentlichkeit zu entziehen: Weder betroffene Kunden noch deren Anwälte erhalten Antworten – trotz zahlreicher Kontaktversuche.
Diese Intransparenz sorgt nicht nur für Unmut, sondern auch für wachsenden Druck auf die Schweizer Aufsichts- und Regierungsstellen. Deshalb haben sich nun mehrere Anlegervertretungen direkt an die Schweizer Botschaft in Berlin gewandt – mit der Bitte, kurzfristig Klarheit über den Verbleib der Kundengoldbestände zu schaffen.
Vertrieb offenbar nicht verantwortlich – aber wer dann?
Auffällig: Der Vertrieb der Goldanlagen – also die Vermittlung an deutsche Kunden – steht nicht im Zentrum der Kritik. Vielmehr geht es um die interne Organisation, die Geschäftsführung und die offenbar mangelnde Kommunikation der SGB Vault AG selbst.
Die zentrale Frage lautet: Wer trägt die Verantwortung für die Nichtrückgabe des Goldes – und was wird unternommen, um die Rückführung an die Eigentümer zu gewährleisten?
Verwaltungsrat ohne Zeichnungsberechtigung – ein strukturelles Problem?
Ein Blick ins Handelsregister wirft zusätzliche Fragen auf. Die derzeit eingetragenen Personen im Verwaltungsrat der SGB Vault AG sind:
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Claudia Astolfi, Präsidentin (seit 24.09.2024, ohne Zeichnungsberechtigung)
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Francesco Iannuzzi, Mitglied (seit 24.09.2024, ohne Zeichnungsberechtigung)
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Bruno Giuseppe Rüttimann, Mitglied (seit 24.09.2024, ohne Zeichnungsberechtigung)
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Fidinam SA, eine bekannte Treuhandfirma (ebenfalls seit 24.09.2024 eingetragen)
Dass keines dieser Verwaltungsratsmitglieder über eine Zeichnungsberechtigung verfügt, wirft Fragen auf: Wer ist eigentlich befugt, Entscheidungen zu treffen? Wer kann handeln – und vor allem: Wer ist bereit, öffentlich Verantwortung zu übernehmen?
Anleger fordern: Keine weitere Funkstille
Die Zeit des Wartens scheint vorbei. Anleger erwarten nun nicht nur Ergebnisse von den Schweizer Ermittlungsbehörden, sondern auch eine öffentliche Stellungnahme der verantwortlichen Personen der SGB Vault AG. Es geht um mehr als nur finanzielle Werte – es geht um Vertrauen, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz im internationalen Finanzhandel.
Fazit: Die Causa SGB Vault AG entwickelt sich zu einem Fall, der über die Grenzen der Schweiz hinaus Aufsehen erregt. Die Anleger verlangen nicht mehr, aber auch nicht weniger als ihr gutes Recht: ihr Eigentum zurück – oder zumindest eine glaubwürdige Erklärung, warum es ihnen vorenthalten wird.

Danke für den sehr guten Beitrag. Wir haben mehrfach den Untersuchungsbeauftragten angeschrieben, leider ohne Reaktion.