Startseite Allgemeines Seufz! Kein Ferrari mehr
Allgemeines

Seufz! Kein Ferrari mehr

Teilen

Der vollumfängliche Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.06.2016 klargestellt. Die Aufwendungen berührten die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und seien (anteilig) unangemessen, entschied das Gericht (Az.: 1 K 3386/15).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Neue „Wasser-Mauer“ im Rio Grande: Trump-Administration errichtet schwimmende Grenzbarriere

An der Grenze zwischen den USA und Mexiko entsteht derzeit eine neue...

Allgemeines

Ex-Ehemann von Jill Biden wegen Mordes an Ehefrau angeklagt

William „Bill“ Stevenson (77), der Ex-Ehemann der heutigen First Lady Jill Biden,...

Allgemeines

Cracker Barrel wehrt sich gegen Vorwürfe: Essenspolitik für Mitarbeitende kein Zwang

Die Restaurantkette Cracker Barrel hat sich gegen kursierende Medienberichte gewehrt, wonach Mitarbeitende...

Allgemeines

Trump fordert „Nationalisierung“ von Wahlen und greift Kompetenzen der Bundesstaaten an

US‑Präsident Donald Trump hat gefordert, den Wahlprozess in den Vereinigten Staaten zu...