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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fenghua SoleTech AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 28. September 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 1.000.000 Euro zulasten der Fenghua SoleTech AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fenghua SoleTech AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fenghua SoleTech AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 28. September 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro zulasten der Fenghua SoleTech AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fenghua SoleTech AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fenghua SoleTech AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 28. September 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Fenghua SoleTech AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fenghua SoleTech AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fenghua SoleTech AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 28. September 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Fenghua SoleTech AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fenghua SoleTech AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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